Und wie siehst du das bei einem Mitarbeiter, welcher das Gericht mitten im Jahr wechselt. Dem würden nach deiner Meinung ja 20 Tage am alten Gericht und 20 Tage am neuen Gericht zu stehen. Und das wiederum kann ja auch nicht sein. Von daher wäre nur die anteilige Aufteilung fair....
Nein. Eine Mitarbeiterin, die am "alten" Gericht noch nicht Gebrauch von ihrem Sonderurlaub nehmen musste, weil ihre Kinder immer gesund waren, hat selbstverständlich nach dem Wechsel immer noch ihre 20 Tage. Musste sie ihre 20 Tage schon vollständig beim ersten Gericht in Anspruch nehmen, dann hat sie auch beim neuen Gericht keinen Sonderurlaub mehr. Hier wird doch nur die Dienststelle gewechselt ...