Reisekosten eines Mitarbeiter des herrschenden Unternehmens

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem: Eine GmbH befindet sich in einer Konzernstruktur mit einer AG. Dabei ist die Rechtsabteilung des Konzerns bei der AG angesiedelt. Diese schickt alsdann im Rahmen eines Ortstermins einen Vertreter der Rechtsabteilung (welche bei der AG angesiedelt ist) zur mündlichen Verhandlung (gem. § 67 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).

    Sind dessen Reisekosten erstattungsfähig?
    Und wenn ja, von dem Geschäftssitz der AG oder dem der GmbH?
    Und wenn ja (zum Zweiten), ob der Nachweis geführt werden muss, dass sich tatsächlich die GmbH in einem Abhängigkeitsverhältnis i. S. d. § 15 AktG (ggf. auch analog) mit der AG befindet?

    Viele Dank

    VG-RPfl.

  • Grundsätzlich hat die Gegenseite die unternehmensinterne Organisation hinzunehmen. Daher sind die Reisekosten für mich erstattungsfähig, wenn der Antragsteller nachvollziehbar erläutert, dass die AG Rechtsstreitigkeiten der GmbH bearbeitet. Eine dezidierte Beweisführung halte ich noch nicht für erforderlich. Dann sind die Reisekosten auch ab Sitz der AG erstattungsfähig.
    Wie so oft: was sagt die Gegenseite?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!