Hallo zusammen,
folgender Fall:
Der RA wurde zum Termin geladen und hat bereits ein Flugticket gebucht. Einen Tag vor dem Termin wird der Termin verlegt. Dies wird dem RA auch telefonisch mitgeteilt. Nun macht er die Kosten für den Flug zu dem ersten, nicht stattgefunden Termin, geltend. Die Kosten sind ihm ja eigentlich entstanden, da er den Flug ja schon gebucht und bezahlt hat. Oder hätte er die Möglichkeit gehabt, diesen Flug umzubuchen? Damit wären ihm zwar immer noch Kosten entstanden, aber bedeutend geringere.
Was sagt ihr? Reisekosten festsetzen oder nicht???
Danke ![]()