Umladung Termin, Flugtickets gebucht - Reisekosten?

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Der RA wurde zum Termin geladen und hat bereits ein Flugticket gebucht. Einen Tag vor dem Termin wird der Termin verlegt. Dies wird dem RA auch telefonisch mitgeteilt. Nun macht er die Kosten für den Flug zu dem ersten, nicht stattgefunden Termin, geltend. Die Kosten sind ihm ja eigentlich entstanden, da er den Flug ja schon gebucht und bezahlt hat. Oder hätte er die Möglichkeit gehabt, diesen Flug umzubuchen? Damit wären ihm zwar immer noch Kosten entstanden, aber bedeutend geringere.

    Was sagt ihr? Reisekosten festsetzen oder nicht???

    Danke :)

  • Es kommt darauf an... ;)

    Hier ist nur unter Berücksichtung aller Aspekte eine Einzelfallentscheidung möglich.

    Grundsätzlich sind alle notwendigen Kosten zu erstatten. Daher wäre festzustellen, ob die Flugreise notwendig war. Bei der Frage der Umbuchung kommt es darauf an, ob der RA in der Lage war eine solche vorzunehmen und ob und ggf. in welchem Rahmen dies nach den AGB's der Airline möglich ist. Zudem muss dem RA der nächste Termin bekannt sein und er muss einen passenden Flug finden bei dem sich die Umbuchung wirtschaftlich lohnt.

    Du siehst, alles ist möglich. Hat die Gegenseite denn die Kosten überhaupt moniert?

  • Die Gegenseite hat alle Kosten (auch die des tatsächlich stattgefunden Termins) moniert. Diese werde ich aber festsetzen.
    Bei den anderen muss ich noch überlegen... Da dem RA nur ein Tag zur Umbuchung gelassen wurde tendiere ich dazu, die Kosten festzusetzen... Blöde Sache ;)

  • Mh, käme bei mir drauf an:

    Eigentlich kein Termin, keine notwendigen Reisekosten.

    Wenn aber die Terminsverlegung auf ein Verhalten der Gegenseite beruht, würde ich da wahrscheinlich trotzdem festsetzen, da diese ja die Kosten verursacht hat.

    Sollte dat Gericht den Termin vom amts wegen verlegt haben, käme keine Festsetzung in Betracht, sondern es wäre ein Regress geltend zu machen (mit welchem Ausgang auch immer)

  • Mh, käme bei mir drauf an:

    Eigentlich kein Termin, keine notwendigen Reisekosten.

    Wenn aber die Terminsverlegung auf ein Verhalten der Gegenseite beruht, würde ich da wahrscheinlich trotzdem festsetzen, da diese ja die Kosten verursacht hat.

    Sollte dat Gericht den Termin vom amts wegen verlegt haben, käme keine Festsetzung in Betracht, sondern es wäre ein Regress geltend zu machen (mit welchem Ausgang auch immer)

    Das sehe ich anders. Ich würde die Kosten festsetzen, egal, wer sie verursacht hat. Entscheidend ist, ob sie für die Partei notwendig waren - und das würde ich hier bejahen. Hat das Gericht die Kosten verursacht, muss m.E. der Erstattungspflichtige sie sich im Wege des Regresses wiederholen.
    Ansonsten wie die Vorposter, wobei ich jetzt mal voraussetze, dass die Flugkosten ok sind. Ich habe hin und wieder solche Fälle und da die Stornokosten meist nicht sehr hoch sind, setze ich sie fest - bislang ohne Beschwerden.

  • Na, Voraussetzung für Reisekosten ist nun mal eine Reise. Und die hat ja hier nicht stattgefunden. Keine Reise, keine Reisekosten.

    Ok, ich würds aus Gründen der Vereinfachung auch ggf. anders handhaben, was aber nicht wirklich korrekt wäre.

  • Vllt. hilft´s:

  • Danke an alle.
    Habe noch was im Gerold/Schmidt 21. Auflage gefunden. Nr. 7003-7006, Rn 57.
    Danach muss der Flug von der Gegenseite gezahlt werden (es handelte sich hier um einen Billigflug).
    Wieder was gelernt :)

  • Bei der Frage der Umbuchung kommt es darauf an, ob der RA in der Lage war eine solche vorzunehmen und ob und ggf. in welchem Rahmen dies nach den AGB's der Airline möglich ist. Zudem muss dem RA der nächste Termin bekannt sein und er muss einen passenden Flug finden bei dem sich die Umbuchung wirtschaftlich lohnt.

    Der Vollständigkeit halber:

    Das kann man nicht den AGB entnehmen, sondern nur den Tarifbestimmungen für die jeweilige Buchungsklasse. Wenn eine Umbuchung erlaubt ist, aber auf dem neuen Flug nur noch Plätze in einer höheren Buchungsklasse verfügbar sind, ist die Preisdifferenz nachzuzahlen. Man darf sich das also bitte nicht so vorstellen, dass ein Ticket kostenlos oder gegen Bearbeitungsentgelt umbuchbar ist.

    Wenn man mal richtig zeigen will, wo der Hammer hängt, kann man darauf hinweisen, dass Steuern und Gebühren aus einem nicht abgeflogenen Ticket keine notwendigen Kosten sind, da sie von der Airline erstattet werden können/müssen (bei einem nicht angetretenen Flug fallen sie nämlich nicht an).

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