Hallo zusammen.
Mich würde mal interessieren, wie andere Kollegen Beurkundungen handhaben, in denen die Antragsteller bzw. Erklärenden sich nicht gültig ausweisen können (häufigster Fall: Personalausweis ist abgelaufen). Schickt ihr die Personen bei anstehenden Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungen wieder weg oder nehmt ihr die Erklärungen auf, ggf. mit dem Hinweis auf den nicht gültigen Ausweis?
Und eigentlich dürfte ich doch dann auch gar nicht über einen Erbscheinsantrag entscheiden, bei dem der Antragsteller nicht gültig ausgewiesen war oder??