Beurkundung ohne Vorlage eines gültigen Ausweises

  • Hallo zusammen.

    Mich würde mal interessieren, wie andere Kollegen Beurkundungen handhaben, in denen die Antragsteller bzw. Erklärenden sich nicht gültig ausweisen können (häufigster Fall: Personalausweis ist abgelaufen). Schickt ihr die Personen bei anstehenden Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungen wieder weg oder nehmt ihr die Erklärungen auf, ggf. mit dem Hinweis auf den nicht gültigen Ausweis?
    Und eigentlich dürfte ich doch dann auch gar nicht über einen Erbscheinsantrag entscheiden, bei dem der Antragsteller nicht gültig ausgewiesen war oder??

  • Schickt ihr die Personen bei anstehenden Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungen wieder weg oder nehmt ihr die Erklärungen auf, ggf. mit dem Hinweis auf den nicht gültigen Ausweis?

    Ich denke, Wegschicken bei Erbschaftsausschlagung könnte ein Haftungsfall werden. Es steht (vermutlich) nirgends geschrieben, dass die Person einen gültigen Ausweis vorlegen muss, es ist erforderlich, dass es nach meiner Überzeugung die Person ist. Wie ich zu der Überzeugung komme, ist meine Sache. Bei Zweifel muss das in das vermerkt werden. Die Leute bringen später einen gültigen Ausweis und in einem Nachtragsvermerk wird festgehalten, dass auf Grund des heute vorgelegten Ausweises die Zweifel ausgeräumt sind. So der Normalfall. Ausnahme sind derzeit Griechen, die nur einen Personalausweis haben, der angeblich lebenslänglich gilt. Das Jugendbildnis im Ausweis hat keine Ähnlichkeit mit der nun vor mir sitzenden Person. Einen anderen Ausweis haben sie nicht und wollen auch keinen neuen ausstellen lassen, kostet zu viel. Da habe ich noch keine Lösung gefunden.

  • Schickt ihr die Personen bei anstehenden Erbscheinsanträgen oder Ausschlagungen wieder weg oder nehmt ihr die Erklärungen auf, ggf. mit dem Hinweis auf den nicht gültigen Ausweis?

    Ich denke, Wegschicken bei Erbschaftsausschlagung könnte ein Haftungsfall werden. Es steht (vermutlich) nirgends geschrieben, dass die Person einen gültigen Ausweis vorlegen muss, es ist erforderlich, dass es nach meiner Überzeugung die Person ist. Wie ich zu der Überzeugung komme, ist meine Sache. Bei Zweifel muss das in das vermerkt werden. Die Leute bringen später einen gültigen Ausweis und in einem Nachtragsvermerk wird festgehalten, dass auf Grund des heute vorgelegten Ausweises die Zweifel ausgeräumt sind.


    Ist das denn nötig? :gruebel:

    Zudem weiß man doch strenggenommen nicht mehr, wie die Person aussah, die vor ein paar Wochen ohne gültigen Ausweis zur Beurkundung erschienen war.

  • Ausgehend von dem in #2 genannten Argument halte ich die Nachlieferung eines gültigen Ausweises nicht für notwendig und verlange sie daher auch nicht. Solange ich die Leute auf dem Bild noch erkennen kann, akzeptiere ich auch abgelaufene Ausweise, rate den Leuten aber, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, damit sie woanders, etwa bei einer Auslandsreise, nicht in Schwierigkeiten geraten.

    Einmal erschien eine vollverschleierte Frau (mit Gesichtsschleier, aus dem nur die Augen herausguckten), die mir ihren Ausweis nicht zeigen wollte, da dieser ein Bild ihres unverschleierten Gesichtes enthalte. Dieses dürfe ich als Mann nicht sehen, geschweige denn ihr Gesicht in natura. Da sie damit ihre Identifizierung verweigerte, habe ich die Beurkundung verweigert und die Frau weggeschickt.

  • Ausgehend von dem in #2 genannten Argument halte ich die Nachlieferung eines gültigen Ausweises nicht für notwendig und verlange sie daher auch nicht. Solange ich die Leute auf dem Bild noch erkennen kann, akzeptiere ich auch abgelaufene Ausweise, rate den Leuten aber, sich einen neuen Ausweis ausstellen zu lassen, damit sie woanders, etwa bei einer Auslandsreise, nicht in Schwierigkeiten geraten.

    Mach ich auch so.
    Solange ich das Männchen vor mir so halbwegs erkennen kann, ist mir das Ablaufdatum schnurz. Ich weise dann aber auch kurz darauf hin, dass man sich mal einen neuen besorgen soll.

    Den meisten ist ja selber nicht bekannt, dass der Ausweis abgelaufen ist. Von daher sind sie für gewöhnlich auch dankbar für den Hinweis.

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