Hallo zusammen,
gab es diesen Fall hier schon einmal ?
Der Veräußerer ist ein mittelgroßes Bauträger- Unternehmen und lässt sich vor dem Notar von Mitarbeitern aufgrund einer Vollmacht vertreten.
In der Vollmachtsurkunde heißt es am Schluss:
"Die Vollmacht ist begrenzt auf Rechtshandlungen bis zum Betrag von 400.000 Euro."
Nun soll natürlich eine AV nebst Finanzierungs- Grundschuld eingetragen werden.
Der Kaufpreis beträgt 225.000 Euro, der Nennbetrag der Grundschuld 200.000 Euro.
Schön und gut: Diese Beträge bleiben hinter dieser Wertgrenze zurück.
Aber: Woher soll ich als Schreibtischtäter wissen, wie hoch der tatsächliche Wert ist ??
(vielleicht wird ja unwissentlich/ wissentlich unter Wert veräußert)
Oder braucht mich das nicht zu interessieren und ich gehe ganz stur nach dem Kaufpreis ?
Wie geht ihr mit so etwas um ?
Freue mich über Antworten und sage schonmal Danke im Voraus