keine Grundbuchberichtigung bei Vorliegen eines Teilerbscheins mit 1/2 Miterbenqoute
nichtamtliche Leitsätze:
1. Die Grundbuchberichtigung aufgrund Unrichtigkeitsnachweis nach § 22 GBO kann nur bei vollem Nachweis erfolgen.
2. Die Anforderungen sind nicht erfüllt, indem lediglich ein Teilerbschein vorgelegt wird, der nur 1/2 zu Miterben ausweist.
3. Für den Fall, dass die [übrigen] Miterben nicht vollständig ermittelt werden können, besteht die Möglichkeit der ausnahmsweisen Eintragung der "unbekannten Erben"; eine solche Ausnahme besteht hier allerdings nicht, wenn der Ehegatte d. Verstorbenen lediglich am Erbscheinsverfahren nicht mitgewirkt hat.
OLG Naumburg, Beschluss vom 28.12.2022, 12 Wx 3/22 - (noch) nicht veröffentlicht -