Wilsch, „Zum Datenbankgrundbuch der Zukunft“, ZfIR 2023, 165 ff.
mit folgender Untergliederung
I. Einleitung
I. Welche Funktionen ein Datenbankgrundbuch mit Zukunft aufweisen muss
1. Allgemeines zur Bezugnahme nach § 874 Satz 1 BGB
2. Die Bezugnahme in der gegenwärtigen Praxis
3. Das Datenbankgrundbuch der Zukunft muss ein Rechtsregister bleiben
4. Fragmentarisierung allgemein keine reale Option des Datenbankgrundbuchs der Zukunft
5. Konsequenzen eines eisernen Datenbankgrundbuchvorhangs im WEG-Bereich
6. Konsequenzen eines eisernen Datenbankgrundbuchvorhangs im Erbbaurechtsbereich
7. Zur Zukunft der Zweiten Abteilung des Datenbankgrundbuchs
8. Zu den Grundpfandrechten im Datenbankgrundbuch der Zukunft
III. Welche Struktur ein Datenbankgrundbuch mit Zukunft aufweisen muss
1. Das zugrunde liegende justizpolitische Mandat des Datenbankgrundbuchs
2. Die Leitlinien der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz für die Grundbuch- und Registerautomation
3. Kann sich die Geschichte vormoderner Grundbuchsysteme wiederholen? Ist die Rückkehr des bayerischen Hypothekenbuchs eine Option?
4. Vorteile für das Datenbankgrundbuch der Zukunft: mehr Struktur, mehr Spezialisierung und Aufbereitung, keine additive Vermengung von Inhalten
5. Ist die Disruption ein Mittel der Wahl im Registerbereich?
6. Das Datenbankgrund der Zukunft strebt die Integration mit dem Liegenschaftskataster an
7. Warum der Voreintragungsgrundsatz die Struktur mitbestimmt, auch im Datenbankgrundbuch der Zukunft
8. Wie Rechtspositionen ihren Registerort verlieren könnten – verlorene Rechte, displaced rights
IV. Fazit