Kommt eben darauf an, in welchen Greisen man sich so bewegt...
Apropos: Es kreißen die Berge, geboren wird eine lächerliche Maus.
Kommt eben darauf an, in welchen Greisen man sich so bewegt...
Apropos: Es kreißen die Berge, geboren wird eine lächerliche Maus.
Das wird Maus nicht so gerne hören...
*lol*
Entschuldigung! Aber:
Aber dann ist von gewöhnlichen und gut unterrichteten Greisen (Hervorhebung durch Zitierende) zu hören:
Nicht nur die Greise sind interessant, sondern auch die Unterscheidung in gewöhnliche Greise und welche, die gut unterrrichtet sind.
in welchen Greisen man sich so bewegt...
Pfui Deibel - Herr Kollege
Also Gegs, immer diese Hintergedanken. Ich meinte doch das Gestein (sächs. Bergmannssprache). Du weißt doch: Als Kind war mein einziges Spielzeug und zugleich Kuscheltier ein Stein.
Sorry Herr Kollege, aber bei dem Gestein handelt es sich, auch wenn es bereits sehr alt ist, wohl um Gneis [Immerhin habe ich die Verwaltungsstation meines Referendariats beim Sächsischen Oberbergamt verbracht.]
"Der Greisen ist ein Begriff aus der sächsischen Bergmannssprache und steht für körnige, meist graue Gesteine, die hauptsächlich aus Quarz bestehen und oft eng mit Zwittern verbunden sind." [Quelle: Wiki]
Schönes Wochenende!
Auch wenn die Thread-Überschrift nicht dazu passt, sind doch die Wasserstandsmeldungen zur Änderung der Insolvenzanfechtungsregelungen hier verortet.
Aus dem heißen Herbst (oben #239) ist nun nichts geworden. Es hat sich merkelich abgekühlt und die Reform harrt weiter ihrer Verabschiedung (Abschied wohin eigentlich?).
Versteckt in einer Anmerkelung zu BGH, Urt. v. 14.7.2016 – IX ZR 188/15, berichtet der Kölner Kollege Dahl in VIA 2016, 91 das Folgende:
Aber die Legislaturperiode ist ja noch (gefühlt zu) lang genug. Es heißt also abwarten und unser Augenmerkel weiter auf die anstehenden Lesungen des Bundestags zu richten. Hallelujah!
Nachdem nunmehr durch den Äther geistert, dass der dt. Bundestag die InsO-Reform (Reform des Insolvenzanfechtungsrechts) übermorgen absegnen wird, stellt sich mir gerade nach der Kritik der letzten Zeit die Frage, welche Version des Gesetzesentwurfs einer Abstimmung zugeführt werden soll.
Kann mir jemand eine Fundstelle für den aktuellen Gesetzesentwurf nennen?
[Eine aktuelle Tagesordnung des dt. Bundestages für den 16. Februar 2017 ist momentan auch nirgends zu finden.]
[Eine aktuelle Tagesordnung des dt. Bundestages für den 16. Februar 2017 ist momentan auch nirgends zu finden.]
Zitat von TagesordnungÄnderung des Grundgesetzes, Neuregelung Finanzausgleich und haushaltrechtlicher Vorschriften, Autobahnprivatisierung, Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, gewaltbereiter Islamismus, Ernährung in einer Versorgungskrise, strukturschwache Regionen in Deutschland, Solo-Selbständige etc. pp.
Bisher kann ich da nix finden.
Zitat von TagesordnungÄnderung des Grundgesetzes, Neuregelung Finanzausgleich und haushaltrechtlicher Vorschriften, Autobahnprivatisierung, Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz, gewaltbereiter Islamismus, Ernährung in einer Versorgungskrise, strukturschwache Regionen in Deutschland, Solo-Selbständige etc. pp.
Bisher kann ich da nix finden.
ich bisher auch nicht
Man könnte es in die Neuregelung des Finanzausgleichs und haushaltsrechtlicher Vorschriften "reinpacken"; wäre wohl nicht das erste Mal .
Passen würde es auch irgendwie zu den strukturschwachen Regionen oder den Solo-Selbständigen.
Bleiben wir also neugierig.
wenn etwas versteckt durchgewunken werden soll, dann helfen dabei die Artikelgesetze - hat man mir mal beigebracht
mal sehen, was auftaucht und was dann im BR auch nicht aufgehalten wird
Nachdem nunmehr durch den Äther geistert, dass der dt. Bundestag die InsO-Reform (Reform des Insolvenzanfechtungsrechts) übermorgen absegnen wird, stellt sich mir gerade nach der Kritik der letzten Zeit die Frage, welche Version des Gesetzesentwurfs einer Abstimmung zugeführt werden soll.
Kann mir jemand eine Fundstelle für den aktuellen Gesetzesentwurf nennen?
[Eine aktuelle Tagesordnung des dt. Bundestages für den 16. Februar 2017 ist momentan auch nirgends zu finden.]
Das Votum im Rechtsusschuss steht wohl heute auf der Agenda. Dort wird laut Programm über BT Drucks. 18/7054 diskutiert. Das ist der Entwurf vom 16.12.2015.
Die Tagesordnung des Plenums für den 16. Februar 2017 wurde nun auch wie folgt geändert:
Zitat von Tagesordnung
Zitat von TagesordnungAnfechtungen nach der Insolvenzordnung, Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz, Drucksache 18/7054, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss)
Drucksache 18/…
Zwischen 20.10 Uhr und 20.40 Uhr lässt sich wohl nicht allzu viel reißen.
Ruhig, Brauner. Warz Up.
Tja, wenn es nicht schon in einem Haushaltsbegleitgesetz zum Jahresende unterbrinden lässt, dann natürich zur Prime-Time im Deutschen Parlament so zwischen "Attraktivität der Berufsausbildungsförderung" und "Bewahrung des deutschen Filmerbes". Es ist garantiert mit vollem Haus zu rechnen
Aber immer noch den Kopfschüttel über "Hatte der andere Teil mit dem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung getroffen oder diesem in sonstiger Weise eine Zahlungserleichterung gewährt, wird vermutet, dass er zur Zeit der Handlung die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners nicht kannte".
Na zum Glück wohl noch ne widerlegliche Vermutung, aber schlimm genug !
Wenn ich die Gesetzesbegründung lese, dann steht dort nur, dass die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit nur nicht darauf gestützt werden soll, dass dem Schuldner eine Zahlungserleichterung gewährt wird bzw. dieser eine entsprechende Bitte äußert.
Würde heißen, dass die dauernde Zwangsvollstreckung vorher dann eben doch wieder schädlich ist? Oder deckt man mit der Vermutung den Mantel des Schweigens über alles, was vorher war?
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