Was ich hier so lese ist spannend. Ich sehe zumindest eine Teilschuld beim Betreuer und zwar dahingehend, dass er 5 Jahre nicht gemerkt hat, dass über den Antrag nicht entschieden wurde. Evtl. hat die Staatskasse die Einrede der Verwirkung zu prüfen, schon deswegen würde ich es dem Bezi vorlegen. Wobei die Einrede auch von Amts wegen zu prüfen ist.
Diesen Aspekt habe ich in meinem Beitrag (# 11) auch schon angesprochen, was jedoch von den folgenden Schreibern(Beiträge 12 ff.) - teils entrüstet - zurückgewiesen wurde.