Fachlich passend, aber eben noch nicht die neue Tabelle, nur eine Frage dazu.
Wird dieses Jahr noch eine Anpassung zum 1.7. kommen?
Die Neuregelung des § 850c ZPO wird ja erst zum 01.08. wirksam ((Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG), d.h. der neue § 850c Abs. 4 ZPO stellt sich ja dann erst ab 01.07.2022 automatisch um, oder verstehe ich da was falsch?
Bis dahin ist doch der bisherige § 850c Abs. 2a ZPO noch in Kraft und der sieht zum 01.07.2021 die turnusmäßige Anpassung vor.
Die Gesetzesänderungen finden sich -> hier