Es wir die Eintragung einer Vormerkung beantragt:
"Der Käufer verpflichtet sich gegenüber dem Verkäufer mit diesem oder im Wege eines echten Vertrages zugunsten Dritter mit einem oder mehreren von ihm zu benennenden Dritten.....Grunddienstbarkeiten oder beschr. pers. Dienstbarkeiten folgenden Inhalts zu bestellen........(kommt Beschreibung Leitungsrecht)
Zur Sicherung dieser Ansprüche auf Einräumung Grunddienstbarkeiten bzw. beschr. pes. Dbk wird die Eintragung einer Vormerkung bewilligt und beantragt...."
Dachte immer, man kann grundsätzlich nur einen Anspruch pro Vormerkung absichern?