Hallo,
ich habe ein kleines Problem und hoffe auf eine Pragmatische Antwort im Sinne der Beteiligten.
Also es geht um einen Eigentumswechsel. Die Vormerkung war bereits eingetragen und ich hatte die Auflassung ohne Bewilligung. Die Bewilligung ist eingegangen und ich habe den Eigentumswechsel vollzogen. Der Notar ruft an, ihm sei ein Fehler passiert, er habe übersehen dass lediglich ein Teil der Kaufpreiszahlung eingegangen sei. Die Beteiligten hatten trotzdem die Auflassungseinverständniserkärung unterschrieben. Die zweite Rate ist aber erst im November fällig. Die Bewilligung zur Auflassung hätte nicht beim GBA eingehen dürfen.
Er möchte dass wir den ursprünglichen Grundbuchzustand ( Vormerkung) herstellen.
Was würdet ihr machen?
Danke