Hallo zusammen,
Ich habe eine Dienstbarkeit (Recht einen Wasser- und Abflussgraben zu betreiben) für die Märkische Elektrizitätswerke AG eingetragen im Jahr 1940.
Nun stellt der Notar den Antrag auf ...Löschung der beschränkt-persönlichen Dienstbarkeit gemäß GBBerG ...und legt dazu eine Freistellungserklärung des heutigen Energieversorgers vor.
In dieser wird ausgeführt, das der heutige Energieversorger zwar nicht die Rechtsnachfolge der eingetragenen Märkischen Elektrizitätswerke AG nachweisen kann, er aber in der hiesigen Region ein öffentliches Stromversorgungsnetz betreibe... und dann wird ...der Löschung obigen Rechtes zugestimmt (formlos).
Selbst wenn ich mich auf das GBBerG stürze, ist dies doch keine ausreichende Löschungsbewilligung und Bescheinigung im Sinne von § 9 GBBerG!
Oder bin ich da jetzt zu pingelich?