Erbverzicht und zweite Ehe mit demselben Ehegatten

  • F und M schließen Erbverzichtsvertrag. Anschließend lassen sie sich scheiden. Ein paar Jahre später heiraten sie wieder. Nun stirbt M unter Hinterlassung eines Kindes. Eine letzwillige Verfügung ist nicht vorhanden.

    Ist der Erbverzichtsvertrag weiterhin gültig?

  • Man könnte natürlcih schon auf den Gedanken kommen, dass der Erbverzichtsvertrag mit der Scheidung gegenstandslos wird, weil die Nicht-mehr-Ehefrau auch keine Erbin mehr ist, und der Vertrag mit der neuen Heirat nicht wieder auflebt.

  • Hallo an alle :)

    Ich muss das Thema jetzt noch mal anschneiden, da ich den gleichen Fall habe. Ich stehe da bisserl auf dem Schlauch... Hätte der Erblasser nicht seine erste Gattin wieder geheiratet, wäre mir der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht ja wurscht gewesen, da das ja mit der neuen Ehegattin nix zu tun hat. Jetzt hat er aber die gleiche Dame wieder geheiratet... Gilt der Verzicht dann wieder? Oder eben nicht, weil durch die neue Eheschließung auch ein "neues" gesetzliches Erbrecht entstanden ist?


    Vielen Dank schon mal und herzliche Grüße!

  • Ich würde die neue Ehegattin auch als neue Ehegattin behandeln. Unabhängig davon, dass es zufällig dieselbe aus der ersten Ehe ist. Rechtlich sollte das mE kein Unterschied sein. Es wird ja auch ein neues Erbrecht begründet, das vorherige lebt nicht wieder auf. Von daher lebt mE auch der alte Vertrag nicht wieder auf.

    Zudem ist auch alles Auslegungssache. Warum wurde der Vertrag seinerzeit geschlossen und gelten diese Gründe nun nach zweiter Eheschließung weiter?

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