Hallo,
ich habe eine Akte übernommen, in der die Erben mütterlicherseits des Erblassers wurden festgestellt.
Die Erben väterlicherseits konnten nicht ermittelt werden. Es ist bekannt, dass der Vater und die Großeltern väterlicherseits bereits verstorben sind. Kann für den hälftigen Nachlass das Fiskuserbrecht festgestellt werden?
Nach § 1926 BGB würde der Erbteil ja dem Großelternpaar mütterlicherseits zufallen, wenn keine Abkömmlinge des Großelternpaares väterlicherseits vorhanden sind. Da dies nicht bekannt ist, neige ich dazu, dass Fiskuserbrecht für den hälftigen Nachlassanteil festzustellen.
Gibt es dazu andere Meinungen?