Hallo!
Ich bräuchte mal ein wenig Hilfe zur FA...
In einer Jugendstrafvollstreckung gab es folgenden Vollstreckungsverlauf
1. Urteil: Jugendstrafe 1 Jahr 8 Monate, Unterbringung in Erziehungsanstalt wird angeordnet
2. Beschluss: Unterbringung in Erziehungsanstalt wurde für erledigt erklärt, mit Entlassung tritt FA ein (§67d V 2), FA dauert 3 Jahre, Vollzug der Restjugendstrafe wird angeordnet
Mitteilung an das BZR das Unterbringung am 29.07.10 erledigt ist und FA bis 28.07.13
3. Jugendstrafe wurde vollstreckt und die Akte dazu an ein anderes AG abgegeben
4. Am 04.11.10 wurde der VU entlassen und die Strafe im Gnadenweg erlassen - auch das wurde dem BZR mitgeteilt
In der Akte befindet sich ein Erledigungsvermerk, dann wurde die Akte weggelegt. Zur FA wird nichts weiter gesagt.
Jetzt liegt mir die Akte vor, um die BZR Mitteilung auf Vollständigkeit zu überprüfen, da die Erledigung der Führungsaufsicht nicht mitgeteilt wurde.
Müsste die FA noch "vollstreckt" werden oder ist sie verjährt? Wer wäre dann dafür zuständig? Und was muss ich dem BZR mitteilen?
Ich wäre für jede Hilfe dankbar