Beratungshilfe Asyl

  • Ich habe heute genau denselben Antrag bekommen. Antragsteller R.G., geb. 07.04.1996 und laut eV am 23.02.2016 in meinem Amtsgerichtsbezirk gezogen wegen Familienzusammenführung. Hat hier aber keinen festen Wohnsitz. Habe die Akte auch erst mal beiseite gepackt, weil mir das merkwürdig vorkam. Und jetzt grad ins Forum geschaut und den Beitrag gesehen. Echt krass:schock:

  • Hm... Initialien und Geburtsdatum identisch... Welch ein Zufall... :teufel:

    Man wird ja bei Beratungshilfe eh ständig für blöd verkauft, aber das setzt dem Ganzen noch ein Krönchen auf.

  • Das klingt für mich allmählich danach, als sollten die Verwaltungen in die Sache einbezogen werden, damit bezirksübergreifend auch die Kollegen hellhörig gemacht werden können, die nicht über das Forum erreicht werden.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Auch hier liegt ein solcher Antrag vor, mit genau den gleichen Angaben.

    Gut, dass es das Forum gibt... das stellt sich für mich wie ein groß angelegter Betrugsversuch dar.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich habe auch mal unser Register gecheckt und es scheint auch hier angekommen zu sein.

    Habe auch den Kolleginnen der Nachbargerichte den Link dieses Threads geschickt damit sie die vorliegenden Anträge prüfen können.

    Gruß Grottenolm

    Don't turn your back, don't look away and don't blink! Dr. Who

  • Ich habe durch Nachfragen meiner Verwaltung bei den anderen Verwaltungen erfahren, dass der Antrag bei den anderen Gerichten des Bezirks auch vorliegt - von einem wusste ich es durch Zufall und habe deshalb um die Anfrage gebeten.

    Für unseren Landgerichtsbezirk haben wir bzw. die Verwaltungen entschieden, dass ein Amtsgericht an das OLG/MJ berichtet, und wir alle "unsere" Anträge an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken und eine Abschrift an die Rechtsanwaltskammer Berlin.

    So sind alle Anträge "gebündelt" an einer Stelle und nicht "nur" auf die sämtlichen Staatsanwaltschaften verteilt.

  • Hm... Initialien und Geburtsdatum identisch... Welch ein Zufall... :teufel:

    Man wird ja bei Beratungshilfe eh ständig für blöd verkauft, aber das setzt dem Ganzen noch ein Krönchen auf.


    Bei uns liegt der Antrag auch vor.
    Werde es morgen auch gleich mal an die Verwaltung weitergeben, wenn dort wieder jemand da ist..


    Nana ...
    aber :wechlach:

  • Für NRW:

    Das JM ist informiert und bittet um Übersendung der Fälle (auf dem Dienstwege, gehe ich von aus).

    Handlungsempfehlung: Entweder vor Übersendung gar nicht bearbeiten oder Zwischenverfügung rausjagen (Beanstandungspunkte sind m.E.:
    - Wohnsitz und somit Zuständigkeit nicht nachgewiesen
    - Rechtsproblem nicht ersichtlich
    - Antrag enthält keine Original-Unterschrift
    - angebl. Beratungsperson ist (Stand jetzt) nicht in der Rechtsanwaltsliste eingetragen).

    Eine Bewilligung kommt aus den vorgenannten Punkten m.E. ohnehin nicht in Betracht. Und wäre es nicht ein Fall, der bundesweit identisch eingereicht wurde, würde auch keine sofortige Zurückweisung erfolgen, sondern zunächst zwischenverfügt werden.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!