Hallo, mir wurde gerade eine Verfügung beantwortet und mitgeteilt, dass eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz nirgendwo als Einkommen gerechnet wird. Da ich da bisher noch nichts mit zu tun hatte, bitte ich mal um Eure Erfahrungen und Meinungen. Ist eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz dem Einkommen hinzuzurechnen? In diesem konkreten Fall sind noch weitere Einkünfte vorhanden und der Antragsteller hätte im Falle einer Hinzurechnung zum Einkommen keinen Anspruch auf Beratungshilfe.
Ist eine Rente nach dem OEG als Einkommen mit zu berücksichtigen?
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Ist eine Rente nach dem Opferentschädigungsgesetz dem Einkommen hinzuzurechnen?
Nein (Zöller/Geimer, ZPO, 30. Aufl., § 115 Rn. 16, 17).
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Als Anwalt würde ich mit § 115 I Nr. 4 ZPO, § 1610 a BGB argumentieren. Die Rente nach OEG wird nach den Regeln des Bundesversorgungsgesetzes gezahlt und ist damit Sozialleistung.
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Ein klares "Nein!".
Zieht der Betroffene hingegen Früchte daraus (Zinsen) - die schon.
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Wer suchet, der findet.
Und das ist auch noch Dein Thread, der nicht mal 4 Monate zurück liegt...
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D A N K E!!!
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