Huhu,
beantragt ist die Bewilligung von Beratungshilfe, weil das Jugendamt eine BVB Maßnahme beenden wollte, da eine angebliche Pflichtverletzung der Teilnehmerin vorlag. Etwas schriftliches hierzu würde nicht existieren. Nach Annahme des Mandats wurde die Maßnahme aufgrund Veränderung der Lebenssituation freiwillig beendet.
Würdet ihr bewilligen?
Man hat ja keinen Anspruch auf eine solche Maßnahme, deswegen sehe ich keine Wahrnehmung von Rechten.
Lieber Gruß