Zum 01.09.2017 wird bundesweit für alle Gerichte der Europäische Urteilsidentifikator (European Case Law Identifier – ECLI) eingeführt.
Dieser soll europaweit veröffentlichte Gerichtsentscheidungen eindeutig und systematisch benennen.
Der ECLI wird dabei wie folgt aufgebaut:
ECLI:DE:Gerkürzel:xxxx:yyyy:Aktenz:jj:00
Gerkürzel:= Kürzel des Gerichtstyps (AG, LG, OLG usw.) und des Namens des Gerichts in Großbuchstaben ohne Umlaute, z.B. LGH für Landgericht Hannover
xxxx = Jahr der Entscheidung, z.B. 2016
yyyy = Tag u. Monat der Verkündung bzw. der Entscheidung, z.B. 0304
Aktenz u. jj = Aktenzeichen der Entscheidung ohne Leerzeichen und Sonderzeichen; treffen Zahlen oder Buchstaben untereinander zusammen, erfolgt Trennung durch einen Punkt, z.B. 17IN123.16 für 17 IN 123/16
00 = Kollisionsnummer, die immer mit 00 beginnt und ggf. dann hochgezählt wird, wenn das Gericht am selben Tag unter dem selben Aktenzeichen mehrere Entscheidungen verkündet hat.