Anfrage nichteheliche Kinder ZTR

  • Huhu ihr Lieben,
    ich wollte mal fragen, wie bei euch die nichteheliche Kinderanfrage verläuft und welche Aussagekraft sie Sterbefallmitteilung des ZTR hat.

    Wenn in der Sterbefallanzeige Hinweise auf Kinder: 0 steht, welche Aussagekraft hat das?

    Müssen da noch zusätzliche Anfragen gemacht werden? (weiße Karte, Standesamt?)

    Liebe Grüße

  • Die Angaben aus der Sterbefallmitteilung ersetzen keine eigenen Recherchen.
    Habe gerade eine Sterbefallanzeige, welche bei der "Übersicht - Hinweise auf Kinder: 0" ausweist und oben 4 Kinder namentlich benennt.

    Erfragen immer beim Geburtsstandesamt Vermerke über Kinder,wenn sonst keine Beteiligte da sind oder nur vage Auskünfte geben können.

  • Hey, ich wollte mir noch einmal ein aktuelles Meinungsbild einholen:

    Wir machen bei einem Erbschein sowohl eine Abfrage der ,,weißen Karte'' beim ZTR, als auch -sofern Kindern vor 1970 geboren sein könnten- eine Anfrage an das Geburtsstandesamt des Erblassers hinsichtlich etwaiger Randvermerke bei dem Geburteneintrag.


    Macht das hier noch jemand so?

  • Was bewegt das Gericht, diese Anfrage zu machen?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Es kursiert bei den hiesigen Gerichten die ,,Geschichte'', dass es eine Anordnung des JuMis gäbe, nachdem ein Fall hohe Wellen geschlagen hat, indem ein nichteheliches Kind beim Erbscheinsantrag nicht angegeben wurde und der Erbschein entsprechend falsch erteilt wurde.
    Keiner weiß genaueres….
    Aber daraufhin sollte man die Anfrage machen, um solche Fälle auszuschließen.
    Eine schriftliche Version dieser Anordnung habe ich noch nie gesehen und wird es wohl wegen der sachlichen Unabhängigkeit auch nicht geben….

    Erfassen wird man dabei m.E. auch nur vor 1970 geborene Kinder, da die weiße Karte erst ab 1970 geführt worden ist oder Fälle in denen die weiße Karte nicht stimmt.

    Erschreckenderweise gibt es in einer nicht zu vernachlässigenden Anzahl von Fällen tatsächlich Überraschungen…

  • Dass eine Person ohne (weitere) Abkömmlinge vor dem Erbfall weggefallen ist, hat der Antragsteller an Eides statt zu versichern. Belege dafür gibt es nie. Jetzt aber bei allen männlichen Vorverstorbenen nach NeKis zu suchen sieht zumindest das Gesetz nicht für das Gericht vor. Ein Mehraufwand, der aber wohl von den betreffenden Gerichten in Kauf genommen wird und bzgl. dessen dann eben wo anders die Zeit fehlt.

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