Unterhaltsfestsetzungsbeschluss/Rechtnachfolgeklausel

  • Hallo zusammen,
    ich bin mir bei folgendem Sachverhalt irgendwie ziemlich unsicher.

    Zum Fall:
    Es existiert ein Unterhaltsfestsetzungsbeschluss gegen den KV.
    Die Unterhaltsvorschusskasse zahlte in der Vergangenheit und wird auch künftig zahlen.
    Antrag seitens der UVK auf Rechtsnachfolgeklausel für die geleisteten und künftig zu leistenden Beträge.

    Für die geleisteten Beträge ist dies ja unproblematisch.
    Für die künftigen Beträge kommt keine Rechtsnachfolgeklausel ja nicht in Betracht.

    Was ist nun mit den künftigen Beträgen?
    Könnte die UKV keinen "neuen" Unterhaltsfestsetzungsbeschluss als Unterhaltsvorschusskasse für die laufenden Beträge erwirken?
    Habe da irgendwie Schwierigkeiten im Bezug auf die zwei Titel die gegen den KV in der Welt wären.

    Ich habe bislang leider keine Entscheidung gefunden die meinen Fall thematisiert.

  • Die UVK ist gehindert, im vereinfachten Verfahren einen Antrag zu stellen, da über den Unterhalt bereits entschieden wurde.

    Eine Umschreibung wegen Rechtsnachfolge ist immer nur für die Vergangenheit möglich. Erst mit der Zahlung des UVG erfolgt ein Anspruchsübergang.

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