Hallo ihr Lieben,
ich stehe gerade etwas auf dem Schlauch.
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlussses.
Drittschuldner ist nur die deutsche Rentenversicherung.
Beantragt wird ebenfalls die Zusammenrechnung der Sozialleistung und des Arbeitseinkommens.
Das Arbeitseinkommen wurde jedoch bereits in einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss von Januar gepfändet.
Ich bin gerade etwas ratlos, was ich nun mit der beantragten Zusammenrechnung machen soll.