Hallo an alle,
habe folgenden Fall:
A als natürliche Person bringt per Einbringungsvertrag im Wege der Auflassung Grundbesitz in die Gmbh & Co.KG ein. Die Gmbh & Co.KG wird durch A als einziger GF der alleinigen Komplementär GmbH vertreten.
A ist alleiniger Gesellschafter der GmbH.
Die GmbH & Co. KG hat neben der alleinigen Komplementär GmbH noch einen Kommanditist, welcher ebenfalls A ist (erworben im Wege der Sonderrechtsnachfolge). Es gibt also keine anderen Personen außer A. :D.
Bei der GmbH wurde dem A als GF Befreiung von § 181 BGB erteilt. Bei der GmbH & Co. KG ist nichts im Handelsregister eingetragen.
Nun meine Frage:
Kann ich die Auflassung so eintragen? Eine Zwischenverfügung aufgrund § 181 BGB macht ja eigentlich keinen Sinn, da A sowohl in der GmbH & Co. KG alleine in der Gesellschaft ist (als phg und KD) und auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist.
Was meint ihr?