Kindesunterhalt wird in bar bezahlt

  • Hallo!

    kurze Frage:

    PKH-Überprüfung

    Es wurde mitgeteilt, dass Kindesunterhalt in bar gezahlt wird und eine Bestätigung der Mutter über den Erhalt des Unterhalts beigefügt.

    Reicht euch das zur Berücksichtigung bei der Berechnung?

  • Mir hat das bisher gereicht.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?

    Kann ich eine e.V. von der Mutter verlangen oder bei der UVG-Stelle nachfragen?

    Was meint ihr?

    Ich verstehe nicht, welcher Anlaß zu einer solchen Maßnahme bestünde. Wenn deine Anhaltspunkte tatsächlich so stichhaltig sind, wäre das eher eine Frage der Vorlage an die StA zur Prüfung evtl. Strafbarkeit...

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Du hast nen Beleg, das sollte reichen.

    Eine e.V. von Dritten kannste m.E. grds. nicht verlangen.
    Würde der Sache auch inhaltlich nicht gerecht werden

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Und wenn ich genau weiß, dass er das in Wirklichkeit nicht zahlt?

    Woher hast du denn die Information, dass er nicht zahlt? Wenn du das sicher belegt hast, brauchst du die Zahlungen nicht anzuerkennen bei der PKH-Berechnung. Wenn es aber nur ein "hat er mal mir gegenüber gesagt" ist, wiegt die Quittung der KiMu aber schwerer :lupe:

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