Hallo,
wonach richtet sich die Zuständigkeit von Amtsgericht oder Staatsanwaltschaft für die Vermögensabschöpfung?
Der Verurteilte ist 23 Jahre alt, wurde aber nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ist das Alter oder die angewendeten Vorschriften entscheidend?
Zuständigkeit Vermögensabschöpfung
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alinath -
10. Oktober 2019 um 13:33
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Entscheidend ist, ob eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht erfolgte.
(Das Alter spielt bereits deshalb keine Rolle, weil die Begehung der Urteilstaten auch schon Jahre zurückliegen kann.)
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… und wie verhält es sich mit der örtlichen Zuständigkeit? In meinem Fall wurde die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährung verbleibt hier, aber der Verurteilte wohnt in einem anderen Gerichtsbezirk. Wird die Vermögensabschöpfung abgegeben? Oder verbleibt sie als Nebenfolge bei der Bewährung?
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Eine Abgabe der Vermögensabschöpfung ist möglich. (Die Suchfunktion hilft. ;))
https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1196845
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Danke
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