Hallo,
ich bin für die notariellen Urkunden der ausgeschiedenen Notare zuständig und habe aktuell folgendes Problemchen: Es existierte eine notarielle Vollmacht, in der die Ehefrau ihren jetzigen Ex-Mann für einen bestimmten Ausgabenkreis bevollmächtigte (ich meine mich dunkel zu erinnern, dass es um eine Grundstückssache ging, hab aber die Urkunde gerade nicht vorliegen). Die Vollmacht wurde zwischenzeitlich widerrufen. Nun beantragt der seinerzeit Bevollmächtigte eine Abschrift der Vollmacht, mit der Begründung, er sei Beteiligter und habe daher ein Anrecht auf eine Abschrift. Ich habe die Abschrift bisher verweigert, weil die Vollmacht widerrufen wurde und ich noch nicht mal eine einfache Abschrift in Umlauf bringen möchte. Wie seht ihr das? Muss ich eine Abschrift erteilen? Grundsätzlich kann er damit ja nichts anfangen, aber andererseits ist die Vollmacht widerrufen. Ich bin unschlüssig.