Berichtigung KFB wegen Heirat vor Kostenfestsetzung

  • Hallo :)

    ich hab wieder mal ein schönes Problemchen:

    KFA nach § 11 RVG gestellt. Dieser wurde der Partei auch zugestellt.
    Danach Erlass KFB.
    Dieser konnte nicht zugestellt werden, da " Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln".
    Wir haben dann eine EMA- Anfrage gemacht.
    Danach hat die Partei noch vor Einleitung des Verfahrens nach § 11 RVG ( aber nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens ) geheiratet und daher nun einen neuen Nachnamen.

    Der KFB ist ja daher nun unrichtig.

    Jetzt meine Frage: Muss ich einen Berichtigungsbeschluss machen und wenn ja brauche ich dazu weitere Unterlagen oder reicht mit die EMA- Auskunft.
    Und wie wäre dann das Verfahren? Die Partei hat den Beschluss ja noch nicht erhalten, sodass diese wahrscheinlich eher nicht angehört werden müsste, sondern einfach den KFB zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss erhalten würde.
    Dem Rechtsanwalt kann ich ja kurz schreiben, dass ich gedenke einen Berichtigungsbeschluss zu erlassen, oder?

  • Offenbar sollen Kosten eines Zivilverfahrens festgesetzt werden. Da es in diesem keine Amtsermittlung gibt, verstehe ich die Einholung einer EMA-Anfrage durch das Gericht nicht so wirklich.

    Von Amts wegen würde ich daher auch keine Berichtigung erwägen.

  • Ja gut die EMA- Anfrage wurde nun gemacht und ich sehe darin auch ehrlich gesagt kein Problem.
    Eine Berichtigung findet gemäß § 319 ZPO immer von Amts wegen statt.
    Die Frage ist ja grdsl. nur, ob es sich hierbei um einen solchen Fall handelt.

    Der Beschluss wurde bislang an den Antragsteller nicht zugestellt.

  • Noch keine VFB-Zustellung: Ich habe den VFB dann immer neu formuliert unter Verwendung des neuen Nachnamens und dem Zusatz: vormals: alter Nachname.

  • Ok. Das Problem ist nur, dass der KFB ja schon mal das Haus verlassen hat. Es wurde ja schon versucht den KFB zuzustellen.
    D.h. der KFB ist dann ja schon verbindlich.

    Also würd euch aber die eingeholte EMA als Nachweis der Namensänderung ausreichen?

    Dann werde ich jetzt nämlich einfach den Rechtsanwalt anhören (der weiß ja schon von der Existenz des KFB ) und mache einen Berichtigungsbeschluss und stelle dann beides an
    die Partei gleichzeitig zu.

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