Hallo
ich hab wieder mal ein schönes Problemchen:
KFA nach § 11 RVG gestellt. Dieser wurde der Partei auch zugestellt.
Danach Erlass KFB.
Dieser konnte nicht zugestellt werden, da " Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln".
Wir haben dann eine EMA- Anfrage gemacht.
Danach hat die Partei noch vor Einleitung des Verfahrens nach § 11 RVG ( aber nach Abschluss des Hauptsacheverfahrens ) geheiratet und daher nun einen neuen Nachnamen.
Der KFB ist ja daher nun unrichtig.
Jetzt meine Frage: Muss ich einen Berichtigungsbeschluss machen und wenn ja brauche ich dazu weitere Unterlagen oder reicht mit die EMA- Auskunft.
Und wie wäre dann das Verfahren? Die Partei hat den Beschluss ja noch nicht erhalten, sodass diese wahrscheinlich eher nicht angehört werden müsste, sondern einfach den KFB zusammen mit dem Berichtigungsbeschluss erhalten würde.
Dem Rechtsanwalt kann ich ja kurz schreiben, dass ich gedenke einen Berichtigungsbeschluss zu erlassen, oder?