Also wäre das Ergebnis, dass ich eine erneute Zwischenverfügung erlasse, dass das im Erbschein verlautbarte Eigentum/Ergebnis nicht eintragungsfähig ist. Dann mit RM-Belehrung für... Zurückweisung, richtig? Weil eine Eintragung wie beantragt nicht erfolgen wird.
Ryker: Der Richter macht das schon ziemlich lange, also leider kein Frischling, der noch unsicher ist, oder dem die Erfahrung in Nachlasssachen fehlt