Verwaltung und Corona

  • In der Tat, beim BVerfG gilt 2G+ und hier traut man sich noch nicht einmal 3G (!) für Besucher, Publikum und Antragsteller einzuführen.
    Man bekommt vor lauter Kopfschütteln orthopädische Probleme.

    Na, da möchte ich aber gern einen Strafrichter sehen, der 2G+ von allen Verfahrensbeteiligten verlangt und dann ist der Beschuldigte nicht geimpft.
    3G halte ich ja noch für durchsetzbar, aber 2G (ob nun mit oder ohne +) dürfte selbst bei einer allgemeinen Impfpflicht für ein Amtsgericht nicht tragbar sein. Selbst wenn man auf Videoverhandlungen umsteigt, soweit das möglich/erlaubt ist...
    Bringt mich zu einer Zwischenfrage: kann man bei einem Vorführbefehl auch eine Zwangstestung anordnen? :D

  • Hier gilt 3 G für alle: Arbeitnehmer, Besucher, Geladene, in der Rechtsantragstelle. Finde ich absolut richtig und funktioniert recht gut. Teststellen sind im Umkreis vorhanden, im Übrigen wird vorab in den Ladungen und im Internet auf die Erforderlichkeit eines Nachweises hingewiesen.

    Und was passiert, wenn das manch Angeklagtem und Zeugen egal ist? :gruebel:

  • Hier gilt 3 G für alle: Arbeitnehmer, Besucher, Geladene, in der Rechtsantragstelle. Finde ich absolut richtig und funktioniert recht gut. Teststellen sind im Umkreis vorhanden, im Übrigen wird vorab in den Ladungen und im Internet auf die Erforderlichkeit eines Nachweises hingewiesen.

    Und was passiert, wenn das manch Angeklagtem und Zeugen egal ist? :gruebel:

    Dann kommt der wohl nicht ins Gericht und ist ggf. unentschuldigt einem Termin ferngeblieben mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen.

  • Hier gilt 3 G für alle: Arbeitnehmer, Besucher, Geladene, in der Rechtsantragstelle. Finde ich absolut richtig und funktioniert recht gut. Teststellen sind im Umkreis vorhanden, im Übrigen wird vorab in den Ladungen und im Internet auf die Erforderlichkeit eines Nachweises hingewiesen.

    2 kurze Fragen:

    1. Wo ist "hier"?
    2. Gibt es da keine Probleme, weil die Öffentlichkeit bei Verhandlungen zwar nicht ausgeschlossen, aber der Zutritt ja behindert wird? Bei uns ist die Behördenleitung (und wohl auch ein großer Teil der Richter) der Ansicht, dass das rechtlich problematisch ist, weshalb es bisher nicht gemacht wird. Mich würde tatsächlich die konkrete Umsetzung interessieren, also was die Verwaltung angeordnet hat und wie das rechtlich begründet wird.

  • Bei denen die was vom Gericht wollen kann ich mir schon vorstellen, dass die das akzeptieren, aber bei den Angeklagten und die gegen ihren Willen Verklagten? Und ich glaube nicht das man Sanktionen aussprechen kann wenn die vor Gericht erscheinen aber nicht reingelassen werden , weil sie keinen Test oder einen Impfausweis haben. Zumindest sollte man da ein paar Selbsttest abzweigen damit man die testen kann.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Bei denen die was vom Gericht wollen kann ich mir schon vorstellen, dass die das akzeptieren, aber bei den Angeklagten und die gegen ihren Willen Verklagten? Und ich glaube nicht das man Sanktionen aussprechen kann wenn die vor Gericht erscheinen aber nicht reingelassen werden , weil sie keinen Test oder einen Impfausweis haben. Zumindest sollte man da ein paar Selbsttest abzweigen damit man die testen kann.


    Warum sollte ich solche Beteiligte anders behandeln als solche, die aufgrund eigenen Verhaltens jetzt auch schon nicht eingelassen würden?

  • Warum sollte ich solche Beteiligte anders behandeln als solche, die aufgrund eigenen Verhaltens jetzt auch schon nicht eingelassen würden?

    Das musste ich jetzt tatsächlich zweimal lesen, ich dachte glatt, ihr lasst Beklagte nicht rein, weil sie sich haben verklagen lassen.

    Ich denke, man muss hier nochmals zwischen Zivil- und Strafprozess unterscheiden. Im Zivilprozess habe ich, wenn ich anwaltlich oder auch anderweitig vertreten werden, keine Anwesenheitspflicht. Im Strafverfahren ist dies, mit Ausnahmen, regelmäßig anders. Dort ist es aber dann auch wieder so, dass ich mich selbst nicht an meiner Strafverfolgung beteiligen muss (z.B. keine Pflicht "zu pusten").

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Bei uns (Niedersachsen; OLG Celle Bezirk) ist seit gestern auch 3G im Haus, wobei der Richter im Saal die letzte Entscheidungsbefugnis hat.

    Bei uns ähnlich.. Sofern es sich um eine Verhandlung/Termin oder Eilsache entscheidet dann Richter /Rpfl, ob die Person x auch ohne Nachweis rein kann.

    Interessant wäre es dann, wenn jemand gegen eine Ablehnung des Zutrittes vorgehen würde..

  • Die BVerfG Richter sind ja in aller Regel schon etwas älter, zählen mithin zur vulnerablen Gruppe. Stellt da evtl. jemand seinen eigenen Selbstschutz über das Grundgesetz das er schützen soll? Da kannste die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden gegen solche Maßnahmen schon im Vorhinein ganz gut abschätzen.

    花より団子

    Einmal editiert, zuletzt von Tyrael (23. Dezember 2021 um 07:58)

  • Die BGH Richter sind ja in aller Regel schon etwas älter, zählen mithin zur vulnerablen Gruppe. Stellt da evtl. jemand seinen eigenen Selbstschutz über das Grundgesetz das er schützen soll? Da kannste die Erfolgsaussichten von Verfassungsbeschwerden gegen solche Maßnahmen schon im Vorhinein ganz gut abschätzen.


    Offen gesagt finde ich diese Aussage ganz schön anmaßend, um nicht zu sagen unverschämt.
    Zum einen beginnt die wirklich vulnerable Gruppe erst ab dem Alter, in dem auch Verfassungsrichter die Altersgrenze erreicht haben. Zum anderen - und das finde ich in der gesamten Diskussion hier durchaus bemerkenswert: warum sollen wir bei Gericht jeder ungeimpfte bzw. ungetesteten Person mit der Begründung einer abstrakten Öffentlichkeit Einlass gewähren, während sonst in allen Lebensbereichen Einschränkungen gelten?
    Natürlich die die Öffentlichkeit enorm wichtig, keine Frage. Aber gehört sie wie der Einkauf von Lebensmitteln zur absolut lebensnotwendigen Grundversorgung, oder ist es nicht auch zumutbar, die selben Voraussetzungen zu erfüllen, wie wenn man sich Klamotten oder ein Handy kaufen möchte?
    Niemand hat einen höchstpersönlichen, durchsetzbaren Anspruch darauf, Teil der "Öffentlichkeit" zu sein. Bei großen Verfahren wie z.B. dem NSU-Prozess in München oder dem RAF-Prozess in Stammheim konnte auch nicht jeder rein, der wollte, sondern man musste sich morgens früh anstellen und insofern etwas dafür tun. Jeder hat es selbst in der Hand, die Teilnahmevoraussetzungen zu erfüllen.

    Nebenbei: BGH ist was anderes als BVerfG.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Nebenbei: BGH ist was anderes als BVerfG.

    Stimmt, hatte im Artikel extra nochmal nachgelesen ob BVerfG oder BGH, nur dann meinen eigenen Post nicht mehr korrigiert. Danke für den Hinweis :daumenrau
    Mittlerweile gibt es ja OVG Urteil, dass 2G (im Einzelhandel) für verfassungswidrig erklärt hat, ein anderes hats gehalten. Ist also nur eine Frage der Zeit, bis das BVerfG sich äußert. Dann werden wir ja sehen. Mir kanns ja eigentlich Wurst sein.
    Und abgesehen davon, momentan passieren so einige "anmaßende" Dinge.

    Aber zurück zum Thema: hier funktioniert es eigentlich recht reibungslos, nachdem sich alles eingespielt hat.

  • Bei lto.de gibt es einen Beitrag des Präsidenten des OLG Frankfurt zu Zutrittsregelungen:

    https://www.lto.de/recht/justiz/j…gericht-bverfg/

    Ich habe gerade angefangen, mich zu dem Artikel zu äußern, und mich jetzt doch dagegen entschieden. Aber mal ein kleiner Fun Fact im Nachgang zu obigem Artikel, der mir zum Jahreswechsel zu Ohren kam:

    Der Autor, Herr POLG Frankfurt/Main, wünscht zwar weiterhin kein wie auch immer geartetes 3G fürs Publikum, möchte jetzt aber wohl unbedingt eine FFP2-Maskenpflicht für selbiges durchsetzen. Wer für diese Kosten aufkommen soll, ist leider nicht bis zu mir durchgedrungen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Bei lto.de gibt es einen Beitrag des Präsidenten des OLG Frankfurt zu Zutrittsregelungen:

    https://www.lto.de/recht/justiz/j…gericht-bverfg/

    Ich habe gerade angefangen, mich zu dem Artikel zu äußern, und mich jetzt doch dagegen entschieden. Aber mal ein kleiner Fun Fact im Nachgang zu obigem Artikel, der mir zum Jahreswechsel zu Ohren kam:

    Der Autor, Herr POLG Frankfurt/Main, wünscht zwar weiterhin kein wie auch immer geartetes 3G fürs Publikum, möchte jetzt aber wohl unbedingt eine FFP2-Maskenpflicht für selbiges durchsetzen. Wer für diese Kosten aufkommen soll, ist leider nicht bis zu mir durchgedrungen.

    Wer das Gericht aufsuchen möchte, wird dann seine FFP2-Maske mitbringen und diese (natürlich) selbst finanzieren müssen.

    Was ist daran so ungewöhnlich? :gruebel:

  • Was ist daran so ungewöhnlich? :gruebel:

    Nichts, aber einkommensschwache Menschen werden durch die Pflicht, immer und überall FFP2-Masken verwenden zu müssen (hier in Sachsen seit 28. Dezember 2021 nahezu überall im öffentlichen Leben) trotzdem erheblich belastet.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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