Hallo zusammen,
bei mir wurde die Eintragung der AV sowie die Löschung des Nacherbenvermerks beantragt.
Es handelt sich bei der Veräußerung um eine entgeltliche Verfügung des befreiten Vorerben.
Wodurch ich nach rechtlicher Anhörung des Nacherben den Nacherbenvermerk löschen werde.
Meine Frage ist nun:
Kann ich den Nacherbenvermerk bereits bei der Eintragung der AV löschen oder ist dies erst bei der Auflassung möglich?
LG