Hallo zusammen,
brauche eure Hilfe: im Grundbuch ist noch eine AV (1977) für die vormalige Eigentümerin eingetragen. Die AV wurde nicht gelöscht, weil wohl zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs Zwischeneintragungen (ZwaSi) vorhanden waren. Auch später wurde die AV nicht gelöscht, nur Pfandfreigaben sind erfolgt.
Die Eigentümerin (und AV-Berechtigte) ist nun verstorben und vom Fiskus beerbt worden. Dieser möchte die AV nun raus haben und fragt nach Löschung von Amt wegen.
Die damaligen Zwischenrechte sind mittlerweile gelöscht. Andere nachrangige Rechte sind aber schon noch vorhanden.
Ich denke, dass der Erbe der AV-Berechtigten (= Fiskus) die Löschung der AV bewilligen muss und ich nicht - ohne weiteres - von Amts wegen löschen kann.
Was meint ihr?