Hallo!
Im Mai 2018 wurde gegen den Beklagten das Insoverfahren eröffnet - 2 Tage nach Eröffnung ging eine Klage wegen einer Forderung aus einem Mietvertrag gegen den Beklagten ein.
Während des Prozesses hat das Insoverfahren gar keine Rolle gespielt, findet keinerlei Erwähnung in der Akte (der Beklagte war anwaltlich vertreten). Der Beklagte wurde Anfang 2019 mittels VU verurteilt und hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Diese Kosten wurden ihm ins Soll gestellt. Jetzt meldet er sich da versucht wurde zu vollstrecken wegen der GK und sagt die Ereignisse (also die Forderung) und der Prozess liegen vor der Insolvenzeröffnung, dies alles hätte ja eigentlich der Verwalter regeln sollen was nie passiert ist.
Die Forderung entstand ja nun tatsächlich vorher, die GK ja nach Eröffnung. Meiner Ansicht nach kann man nun in die Schulden, unsere GK, weiterhin gegen den Beklagten vollstrecken, da es sich um eine neue Forderung gegen ihn handelt? Was meint ihr?
Danke!