Beratungshilfe neue Angelegenheit

  • Hallo mal Frage,

    wir hatten Beratungshilfe beantragt für Prüfung Erfolgsaussichten Berufung im Sozialrechtsstreit. Nun teilte das Gericht mit, dass schon - andere Kanzlei - Beratungshilfe bewilligte bekommen hatte für die Prüfung der Klage in 2018.

    Es ist selbe Rentenangelegenheit, aber Berufung ist doch neue Angelegenheit.

  • Wenn die Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden ist das doch der gleiche Inhalt wie die Erfolgsaussichten einer Berufung. Da wird wohl mit Mutwilligkeit argumentiert. Das ist aber nur eine Vermutung, da ich den genauen Akteninhalt nicht kenne.

  • Es besteht ein sachlicher Zusammenhang, so dass nach Auffassung des Gerichts es sich um eine Angelegenheit handelt.
    Ich nehme an für die Prüfung der Klage, kann auch für das Widerspruchsverfahren gewesen sein. Sachlicher Zusammenhang ist ja immer gegeben dann...
    Nun soll erläutert werden, warum es eine neue Angelegenheit ist....

  • Die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels (hier Berufung) stellt stets eine neue Angelegenheit dar, für die Beratungshilfe bewilligt werden kann (vgl. NJW-Spezial 2018, 475 und auch etliche gerichtliche Entscheidungen).

  • Wenn die Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden ist das doch der gleiche Inhalt wie die Erfolgsaussichten einer Berufung.

    Das sehe ich anders, da allein aus formellen Gründen die II. Instanz eine Entscheidung der I. Instanz aufheben könnte.

    Bei unterschiedlichen Instanzen sehe ich auch beratungshilferechtlich unterschiedliche Angelegenheiten.

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