Bei der Suche habe ich nichts passendes gefunden, sorry, falls es das Thema trotzdem schon gibt.
Das Grundbuchamt beanstandet eine Annahmebescheinigung des Nachlassgerichts, die so lautet:
"Es wird bescheinigt, dass Herr Adam Mustermann durch Erklärung vom (Datum) das Amt als Testamentsvollstrecker gegenüber dem Nachlassgericht angenommen hat."
weil sich nicht daraus ergibt, dass sie in der "erforderlichen Form" gegenüber dem NG abgegeben wurde. Die namentliche Ernennung des TV ist in einer notariellen Verfügung von Todes wegen enthalten.
Sieht das das Grundbuchforum auch so?