Hallo!
Kurz zum Sachverhalt:
Der Ehemann ist Betreuer für seine Frau. Diese hat wohl u.a. ein Grundstück geerbt, das jetzt veräußert werden soll.
Laut Schilderung des Betreuers (AK "sämtliche Angelegenheiten inkl. Post") soll die Betroffene den Vertrag selbst unterzeichnen. Er wollte wissen, ob das Betreuungsgericht involviert sein muss.
Soweit die Betroffene voll geschäftsfähig ist, ist das m.E. kein Problem. Ich überwache ja nur den Betreuer und seine Handlungen und muss dessen Erklärungen ggf. genehmigen (einen Einwilligungsvorbehalt gibt es nicht).
Aus dem Betreuungsgutachten ergibt sich jedoch eine beginnende Demenz. Das Gutachten ist zwei Jahre alt! Ich denke also, dass dadurch durchaus Zweifel an der GF der Betroffenen bestehen. Sollte der Grundstückskaufvertrag dennoch von der Betroffenen unterzeichnet werden, ist ja fraglich, ob sie ihre Willenserklärung wirksam abgeben konnte.
m.E. sollte der Betreuer als Vertreter handeln und ist folglich das Genehmigungsverfahren durchzuführen. Was denkt ihr? Ich hab etwas Bauchweh dabei... warum die Betroffene selbst unterzeichnen soll, ist schon klar... dann spart man sich das lange Genehmigungsverfahren!