Einführung der eAkte


  • Es sollte allen beim Betreuungsgericht klar sein , dass wir dort noch jahrzehntelang mit Papier wegen den Rechnungslegungen zu tun haben werden; ehrenamtliche Betreuer werden wohl kaum zur elektronischen Einreichung gezwungen werden.
    Im übrigen ist der Verdacht begründet , dass bisherige Papierakten in Papierform weitergeführt werden.

    Dagegen wette ich [in Erinnerung an einen grünbehosten Rechtspfleger der 'früher' hier gern Wetten platzierte]. Einsatz: 5l Karaffe des örtl. Brauhauses bzw. eines migränefreien Wunschweines.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wer das Ehrenamt im Betreuungswesen abschaffen und Zusatzbedarf für Berufsbetreuer auslösen will, kann das mit dem von mir beschriebenen Zwang zur elektronischen Einreichung erreichen.
    Der Gesetzgeber muss nur wollen.

  • Du hast die Frage vielleicht auch nur 10 Jahre zu früh gestellt. ;)

    Ja, bin ich mir mehr als sicher, wenn diese den reichen sollten, wohl eher noch einige Generationen mehr. :cool:

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Es sollte allen beim Betreuungsgericht klar sein , dass wir dort noch jahrzehntelang mit Papier wegen den Rechnungslegungen zu tun haben werden; ehrenamtliche Betreuer werden wohl kaum zur elektronischen Einreichung gezwungen werden.

    Ich mach schon seit Jahren keine Steuererklärung selber, aber ich dächte, das Finanzamt hat es schon geschafft, die Menschheit zur Papierlosen Steuererklärung zu bewegen?

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  • Es sollte allen beim Betreuungsgericht klar sein , dass wir dort noch jahrzehntelang mit Papier wegen den Rechnungslegungen zu tun haben werden; ehrenamtliche Betreuer werden wohl kaum zur elektronischen Einreichung gezwungen werden.

    Ich mach schon seit Jahren keine Steuererklärung selber, aber ich dächte, das Finanzamt hat es schon geschafft, die Menschheit zur Papierlosen Steuererklärung zu bewegen?

    Sicher könnte man Betreuer "dazu bewegen", alles nur noch elektronisch einzureichen. Ich befürchte nur, dass man dann in der Folge keine ehrenamtlichen Betreuer mehr finden wird...

    Die Steuererklärung kann übrigens nach wie vor auf Papiervordrucken abgegeben werden: https://www.formulare-bfinv.de/

  • Elektronisch hinkt die Justiz doch schon Jahre hinterher.


    Das würde ich so nicht unbedingt stehen lassen. Wer etwas tiefer in dem Thema drin ist, erschrickt von Zeit zu Zeit immer mal wieder, wie weit teilweise Kommunikationspartner der Justiz hinterherhinken.
    Aber es mag auch Unterschiede von Bundesland zu Bundesland geben.


    Selbstverständlich müsste die Rechnungslegung an sich gescannt werden, nicht aber die Girokontoauszüge und Rechnungsbelege.
    Diese bleiben ja auch bisher nicht in der Akte.


    Eben. Die Belege bleiben nur so lange bei Gericht, wie sie zur Prüfung benötigt werden, und gehen dann an den Einreicher zurück - so wie bisher.

    Neu ist das Scan-Problem aber dann , wenn der Rechtspfleger Belege zu anderen Konten wie z.B. Depotauszüge, Sparbuchauszug, Auszug der Bausparkasse, Bescheinigungen über akt. Rückkaufswerte von Versicherungen etc. aus dem Papierberg der Rechnungslegung "entnimmt" und diese für nachträglich "scannenswert" hält.
    Wer das dann machen soll ?:gruebel:


    Derjenige, der es bisher für die Papierakte auf den Kopierer legen musste?
    Macht unterm Strich kein Unterschied, ob ich was für die Papierakte kopiere oder für die eAkte scanne.

    Im übrigen ist der Verdacht begründet , dass bisherige Papierakten in Papierform weitergeführt werden.


    Vielleicht, vielleicht auch nicht. Ich hab mal das Stichwort "Hybridakte" aufgeschnappt, d.h. die bisherige Papierakte bleibt als solche erhalten, wird aber nach dem Stichtag der eAkten-Einführung als eAkte weitergeführt. Ein durchaus überlegenswerter Ansatz, wie ich finde.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Aus meiner Sicht wird es schon in Richtung Hybrid Akte gehen. Die Berufsbetreuer werden sicherlich alles elektronisch einreichen, soweit das möglich ist. Ebenso ein nicht unwesentlicher Teil der ehrenamtlichen Betreuer. Die kleinere Anzahl wird weiter auf Papier einreichen, ich bezeichne diese Menschen auch gern als Herzblutbetreuer, da aus vielen Berichten das weit überdurchschnittliche Engagement für den Betreuten, oftmals Kind, Eltern oder sonstige Familienangehörige, herausliest. Und ich denke hier wäre ein bloßes Beharren kontraproduktiv für den gesetzlich normierten Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers. Es wird aus meiner Sicht weiter die Mischung machen.

  • Technisch ist die Einführung des vorgelagerten Scannens sicher kein Problem für die Justiz. Ob man die gleich die große Keule rausholt und mittels (Bar)Code auf den eigenen Vordrucken die Aktenzuordnung erleichtert, mögen die jeweiligen Verwaltungen entscheiden.

    Auch kann man im Bereich des Betreuungsrechts drüber nachdenken, ob ein bisher digitales Verfahren, am Beispiel von Kontoauszügen nicht sinniger weise so beibehalten werden kann.
    Es wäre nicht logisch, die elektronisch durch die Bank/Sparkasse bereitgestellten Daten auszudrucken, zum Gericht zu tragen, dort einzuscannen und den Papierstapel wieder zurück zu schicken, dass sie der Betreuer wegschmeißt (er hat sie ja im Onlinezugang des Kreditinstituts noch).

    Das Schöne ist doch, dass da Leute mit befasst sind, die den Prozess kennen und Kapazitäten haben, es von verschiedenen Seiten zu beleuchten.
    Diejenigen, die das neben der Praxis noch wuppen müssen, haben meist gar keine Ressourcen für sowas.

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  • Derjenige, der es bisher für die Papierakte auf den Kopierer legen musste?
    Macht unterm Strich kein Unterschied, ob ich was für die Papierakte kopiere oder für die eAkte scanne.

    Dann befürchte ich , dass ich das weiterhin selber machen muss.:(
    Es sollte doch aber technisch möglich sein , dass z.B. mit der Kopiererfunktion "scan2me" das Kopierte bei mir im Outlook landet und ich von dort die Datei in die elektronische Akte "ziehen" kann ?
    Oder bin ich da im Denken schon wieder 10 Jahre voraus ?:gruebel:

  • ... dass z.B. mit der Kopiererfunktion "scan2me" das Kopierte bei mir im Outlook landet und ich von dort die Datei in die elektronische Akte "ziehen" kann ?
    Oder bin ich da im Denken schon wieder 10 Jahre voraus ?:gruebel:

    Warum erst ins Outlook ziehen? Moderne Scanner versenden direkt in Dateien (elektronische Akte). Warum willst Du es noch mal "rüberziehen". Aber ja, nach der Diskussion hier, Du bist mehr als 10 Jahre voraus :gruebel:

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  • Warum erst ins Outlook ziehen? Moderne Scanner versenden direkt in Dateien (elektronische Akte). Warum willst Du es noch mal "rüberziehen". Aber ja, nach der Diskussion hier, Du bist mehr als 10 Jahre voraus :gruebel:

    Das trifft wohl nur auf den Scanner in unserer "Scanstraße" zu , nicht aber auf den Kopierer, der schräg gegenüber meinem Zimmer seinen Dienst verrichten muss.
    Die Scanstraße wird aber nur von Leutz aus dem Serviceteam bedient.

  • Dann verfügst du "die mit grüner Heftklammer markierten Unterlagen zur Akte scannen" und die Sache ist gegessen :nixweiss: Da bin ich schmerzfrei. Ich kopiere gern auch mal fehlende Unterlagen, trage vergessene Seitenzahlen nach o.ä., aber was nicht geht geht eben nicht.

    Ich gehe davon aus, dass es hier in BW ähnlich wie die elektronische Grundakte ablaufen wird: bestehende Akten werden Hybridakten, also bis Stichtag X in Papier, anschließend elektronisch, neue Akten nur noch elektronisch. Elektronische Einreichungspflicht für bestimmte Personengruppen (zB Anwälte, Berufs- und Vereinsbetreuer), alle anderen dürfen in Papier und Scan durch die Serviceeinheiten über Scanstraße.

  • Aus meiner Sicht wird es schon in Richtung Hybrid Akte gehen. Die Berufsbetreuer werden sicherlich alles elektronisch einreichen, soweit das möglich ist. Ebenso ein nicht unwesentlicher Teil der ehrenamtlichen Betreuer. Die kleinere Anzahl wird weiter auf Papier einreichen, ich bezeichne diese Menschen auch gern als Herzblutbetreuer, da aus vielen Berichten das weit überdurchschnittliche Engagement für den Betreuten, oftmals Kind, Eltern oder sonstige Familienangehörige, herausliest. Und ich denke hier wäre ein bloßes Beharren kontraproduktiv für den gesetzlich normierten Vorrang des ehrenamtlichen Betreuers. Es wird aus meiner Sicht weiter die Mischung machen.


    Nur um Missverständnisse auszuschließen:
    Hybridakte meint, dass die zum Stichtag Einführung eAkte bestehende Papierakte Papier bleibt, aber als eAkte fortgeführt wird, d.h. alles was nach dem Stichtag auf Papier eingeht, wird zur eAkte gescannt. Man spart sich nur den Aufwand, die bereits bestehende Papierakte nachzuscannen.

    Derjenige, der es bisher für die Papierakte auf den Kopierer legen musste? Macht unterm Strich kein Unterschied, ob ich was für die Papierakte kopiere oder für die eAkte scanne.

    Dann befürchte ich , dass ich das weiterhin selber machen muss.:( Es sollte doch aber technisch möglich sein , dass z.B. mit der Kopiererfunktion "scan2me" das Kopierte bei mir im Outlook landet und ich von dort die Datei in die elektronische Akte "ziehen" kann ?


    Das ist möglich. Und wenn du bisher derjenige warst, der kopieren musste, dann ändert sich eben für dich nix :teufel:

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
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    No!


  • Nur um Missverständnisse auszuschließen:
    Hybridakte meint, dass die zum Stichtag Einführung eAkte bestehende Papierakte Papier bleibt, aber als eAkte fortgeführt wird, d.h. alles was nach dem Stichtag auf Papier eingeht, wird zur eAkte gescannt. Man spart sich nur den Aufwand, die bereits bestehende Papierakte nachzuscannen.

    "Hybridakte" wird es in der Justiz solange bleiben, solange es für Bestallungsurkunden, Beschlussausfertigungen, Titel, Erbscheine, etc. keine digitale Signatur gibt. Ich habe aber auch nicht den Eindruck, dass die Justiz im entferntesten schon dazu etwas angeschoben hat, geschweige denn erst einmal darüber nachdenkt!

    eAkte heißt dann wohl, wie in der Bildungsdigitalisierung auch, die PDF von Heute ist das Fax von Gestern! Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die versucht haben sich zu digitalisieren, haben am Ende einen höheren Papierverbrauch.

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    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher


  • "Hybridakte" wird es in der Justiz solange bleiben, solange es für Bestallungsurkunden, Beschlussausfertigungen, Titel, Erbscheine, etc. keine digitale Signatur gibt. Ich habe aber auch nicht den Eindruck, dass die Justiz im entferntesten schon dazu etwas angeschoben hat, geschweige denn erst einmal darüber nachdenkt!


    :confused: Verstehe nicht, was du meinst. Natürlich können von z.B. in der eAkte vorhandenen Urteilen (diese sind vom Richter elektronisch signiert) vollstreckbare Ausfertigungen auf Papier erstellt und an die Parteien versandt werden. Die Akte bleibt „e“, nur das was rausgeht, wird zu Papier. Hat mit Hybridakte nix zu tun.
    Und: Für das Problem, dass qualifiziert signierte und per EGVP versandte elektronische Dokumente (z.B. Bestallungsurkunde) beim Empfänger (z.B. Bank) ggfs. nicht akzeptiert werden, kann die Justiz nicht immer was.

    eAkte heißt dann wohl, wie in der Bildungsdigitalisierung auch, die PDF von Heute ist das Fax von Gestern! Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die versucht haben sich zu digitalisieren, haben am Ende einen höheren Papierverbrauch.


    Kannst du hier den Zusammenhang mal erläutern?
    Wie soll durch die Einführung der eAkte ein höherer Papierverbrauch entstehen?

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
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    No!


  • "Hybridakte" wird es in der Justiz solange bleiben, solange es für Bestallungsurkunden, Beschlussausfertigungen, Titel, Erbscheine, etc. keine digitale Signatur gibt. Ich habe aber auch nicht den Eindruck, dass die Justiz im entferntesten schon dazu etwas angeschoben hat, geschweige denn erst einmal darüber nachdenkt!


    :confused: Verstehe nicht, was du meinst. Natürlich können von z.B. in der eAkte vorhandenen Urteilen (diese sind vom Richter elektronisch signiert) vollstreckbare Ausfertigungen auf Papier erstellt und an die Parteien versandt werden. Die Akte bleibt „e“, nur das was rausgeht, wird zu Papier. Hat mit Hybridakte nix zu tun.
    Und: Für das Problem, dass qualifiziert signierte und per EGVP versandte elektronische Dokumente (z.B. Bestallungsurkunde) beim Empfänger (z.B. Bank) ggfs. nicht akzeptiert werden, kann die Justiz nicht immer was.

    eAkte heißt dann wohl, wie in der Bildungsdigitalisierung auch, die PDF von Heute ist das Fax von Gestern! Jedes Unternehmen oder jede Behörde, die versucht haben sich zu digitalisieren, haben am Ende einen höheren Papierverbrauch.


    Kannst du hier den Zusammenhang mal erläutern?
    Wie soll durch die Einführung der eAkte ein höherer Papierverbrauch entstehen?

    Alles was Papiere reinkommt wird gescannt, zur Bearbeitung durch den Rechtspfleger bzw. Richter ggf. ausgedruckt und das elektronisch erstellte Ergebnis zum Versandt wieder ausgedruckt.

  • Es muss ja zur Bearbeitung durch Richter oder Rechtspfleger nicht ausgedruckt werden. Das läuft über die Testerzeugungsprogramme innerhalb der e-Akte. Das ist vermutlich eine Gewöhnungssache. Mag sein, dass sich der eine oder andere anfangs noch einiges ausdruckt. Aber das verliert sich.
    Es kommt auch ein wenig auf die technische Ausstattung an. Derzeit werden in NRW die Arbeitsplätze mit 2 recht großen Monitoren ausgestattet. Da kann man sich auf die eine Seite die Akte legen und auf die andere JUDICA oder TSJ (was man halt so gerade braucht). Teilweise gibt es auch Tablets oder Reader. Damit lässt sich wohl ganz gut arbeiten.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.

    (Goethe)


  • Alles was Papiere reinkommt wird gescannt, zur Bearbeitung durch den Rechtspfleger bzw. Richter ggf. ausgedruckt und das elektronisch erstellte Ergebnis zum Versandt wieder ausgedruckt.

    Das ist alles eine Frage der Organisation. Hier wird in der eingeführten Zivil EAkte nichts für die Richter/Rechtspfleger ausgedruckt. Warum auch? Es wird ja eh auch am Bildschirm bearbeitet und nicht auf Papier rumverfügt/geurteilt etc. Das einzelne Bearbeiter sich doch Dokumente ausdrucken wird sich niemals verhindern lassen, aber theoretisch können die sich auch die gescannten Unterlagen vorlegen lassen ohne neu auszdrucken. Die werden nach dem scannen erst nach einer gewissen Zeit vernichtet.

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