Hallo,
ich habe erstmals folgenden seltenen Fall, bei dem ich nicht recht weiter weiß bzw. es verschiedene Meinungen gibt:
- Kläger hat zu 1/3 PKH mit Ratenzahlung bewilligt bekommen, im übrigen wurde PKH abgelehnt
- Klage wurde abgewiesen - Kläger trägt Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens
- beigeordneter RA beantragt Festsetzung der PKH-Vergütung aus der Landeskasse und Wahlanwaltsvergütung
Meine Frage:
Muss der Kläger so lange Raten zahlen, bis die komplette WA-Vergütung abgedeckt ist oder nur bis zur Höhe der WA-Vergütung iHv 1/3 ?
Für die 2/3 des Streitgegenstands hat er keine PKH bewilligt bekommen, so dass diese nicht aus der Landeskasse zu zahlen sind, sondern gem. § 11 RVG gegen seinen Mandanten festzusetzen wären ..... sehe ich das falsch?