Ich habe mal eine ganz doofe Frage.
Die Antragstellerin bekommt monatlich 500,00 € Rente.
Daneben zahlt ihr der Ex-Mann rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 €.
Nehme ich für die Berechnung der Leistungsfähigkeit die 500,00 € vom Ex-Mann mit rein?
In meinen Augen: ja, denn das ist das Geld, das ihr monatlich zur Verfügung steht.
Wie seht ihr das?