rückständiger Unterhalt = lfd. Einkommen?

  • Ich habe mal eine ganz doofe Frage.

    Die Antragstellerin bekommt monatlich 500,00 € Rente.

    Daneben zahlt ihr der Ex-Mann rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 €.

    Nehme ich für die Berechnung der Leistungsfähigkeit die 500,00 € vom Ex-Mann mit rein?

    In meinen Augen: ja, denn das ist das Geld, das ihr monatlich zur Verfügung steht.

    Wie seht ihr das?

  • Das sehe ich anders. Da es sich um rückständigen Unterhalt handelt, hätte sie diese Beträge eigentlich schon früher bekommen müssen (und für ihren Lebensunterhalt gebraucht). Deshalb würde ich diese Position nicht als (aktuelles) Einkommen behandeln.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

  • Teilweise sind sogar offene Forderungen, die jemand gegen jemand anderen hat und die aktuell nicht getilgt werden, als einzusetzendes Vermögen zu betrachten. Und es geht eben nicht darum, wann sie es hätte haben sollen, sondern wie sie aktuell ihren Lebensunterhalt bestreitet und was ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Beratung zur Verfügung steht, um den Anwalt selbst zu bezahlen. Also würde ich das nicht außer Acht lassen.

  • Teilweise sind sogar offene Forderungen, die jemand gegen jemand anderen hat und die aktuell nicht getilgt werden, als einzusetzendes Vermögen zu betrachten. Und es geht eben nicht darum, wann sie es hätte haben sollen, sondern wie sie aktuell ihren Lebensunterhalt bestreitet und was ihr zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Beratung zur Verfügung steht, um den Anwalt selbst zu bezahlen. Also würde ich das nicht außer Acht lassen.

    Dem schließe ich mich an.

  • Das sehe ich anders. Da es sich um rückständigen Unterhalt handelt, hätte sie diese Beträge eigentlich schon früher bekommen müssen (und für ihren Lebensunterhalt gebraucht). Deshalb würde ich diese Position nicht als (aktuelles) Einkommen behandeln.

    Die Denke leuchtet ein, funktioniert aber nur dann, wenn Sie bspw. ein Darlehen aufnahm um die damalige Versorgungslücke zu schließen. Das hätte dann auch heute zum Vorteil, dass die Raten daraus einkommensmindernd wirken.

    Hat sie es aber wie auch immer ohne geschafft, "fällt ihr das heute auf die Füße".

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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