Mir liegt ein Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde (Notar ist nicht mehr tätig, deshalb Gericht) vor. Ein Sohn hat für seine Mutter eine Brief-GS bestellt. Die Mutter ist verstorben. Seine Schwester hat einen Teilerbschein und will nun eine vollstreckbare Ausfertigung der GS als Mitglied der Erbengemeinschaft nach der Mutter. Brief kann natürlich nicht vorgelegt werden. Der Sohn hat sich im Nachlassverfahren nicht geäußert. Was nun?
Falls der Beitrag hier nicht hingehört, bitte verschieben.