Hallo,
folgender Fall: ein Amtsgericht A erlässt einen PfÜB. Drittschuldner 1 im PfÜB ansässig in A. Die Gerichtsvollzieherin aus B erhält den PfÜB zur Zustellung an den Drittschuldner 1, der jedoch in B seinen Sitz hat. PfÜB wurde nicht berichtigt. Sie schickt nun den PfÜB an mich beim AG B zur Zustellung an den SChuldner, der im Ausland wohnt. Die Zustellung an den DS hat sie erwirkt.
Ich denke, ich bin am AG B gar nicht zuständig.