Hallo,
aufgrund einer internen Regelung ist es in meinem Unternehmen gewünscht das voraussichtliche Datum zur Erteilung einer Restschuldbefreiung als Beendigung des Insolvenzverfahrens in einer WV zu hinterlegen.
Nun ist die Erteilung der Restschuldbefreiung ja streng abhängig von der Dauer der Wohlverhaltensperiode und diese ist wiederum abhängig vom Antragsdatum.
Aus den Beschlüssen geht leider auch nur das Datum zum Antrag der Restschuldbefreiung hervor, nicht jedoch der Antrag zum Insolvenzverfahren.
Nun frage ich mich als Drittschuldner:
-Wie lange dauert denn die Bearbeitung eines Insolvenzantrags im Schnitt
-Ab wann kann man mit endgültig sicher sein, dass selbst mit Nachforderung von Unterlagen kein Antrag mehr vor dem 01.10.2020 gestellt wurde?
Bis dahin werden wir wohl bei jedem Treuhänder anfragen müssen wann die Restschuldbefreiung voraussichtlich erteilt wird.
Ich bedanke mich im Voraus für die Mühe und entschuldige mich falls mein Thread an der falschen Stelle gelandet ist.