Betreuer berichten jetzt häufig, dass kein Sparkonto mehr zu bekommen ist.
Negativzinsen für Sparanlagen bedeuten für die Betreuer und Rechtspfleger ein Dilemma.
Ich möchte aber keine Geldanlagen genehmigen, deren Bedingungen ich nicht durchschauen kann, insbesondere wenn der Betreute schon betagt ist.
Und vielleicht immer alles Geld einfach auf dem Sparkonto hatte.
Was haltet ihr davon, in solchen Fällen die Hinterlegung von Mündelgeld zur Vermeidung von Strafzinsen anzuordnen?
Gibt es schon Erfahrungen damit?