Guten Morgen alle zusammen,
ich hätte mal eine Verständnisfrage:
Mir liegt hier eine Teilungserklärung aus den 70ern Jahren vor. Laut Teilungserklärung ist die Wohnung mit dem Nutzungsrecht an dem Kfz-Einstellplatz Nr. xy verbunden. Aus dem Grundbuchbeschrieb ist ein Kfz-Stellplatz gar nicht erkennbar. Gehört der Stellplatz jetzt zum Sondeigentum? Mich verwirrt das Wort "Nutzungsrecht". Oder handelt es sich hierbei um ein Sondernutzungsrecht, das aber nicht eingetragen wurde? Wie gesagt, aus dem Grundbuchbeschrieb selbst geht gar nichts hervor (auch nicht, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden). ![]()