Sondereigentum oder Sondernutzungsrecht?

  • Guten Morgen alle zusammen,

    ich hätte mal eine Verständnisfrage:

    Mir liegt hier eine Teilungserklärung aus den 70ern Jahren vor. Laut Teilungserklärung ist die Wohnung mit dem Nutzungsrecht an dem Kfz-Einstellplatz Nr. xy verbunden. Aus dem Grundbuchbeschrieb ist ein Kfz-Stellplatz gar nicht erkennbar. Gehört der Stellplatz jetzt zum Sondeigentum? Mich verwirrt das Wort "Nutzungsrecht". Oder handelt es sich hierbei um ein Sondernutzungsrecht, das aber nicht eingetragen wurde? Wie gesagt, aus dem Grundbuchbeschrieb selbst geht gar nichts hervor (auch nicht, dass Sondernutzungsrechte begründet wurden). :gruebel:

  • Gedanke von mir:
    Ich hatte mal eine TE, ebenfalls aus den 70ern, in denen auch Nutzungsrechte (vielleicht waren sie auch als Sondernutzungsrechte benannt, das war jedenfalls gemeint) an Stellplätzen gebildet waren und bei denen nirgendwo etwas eingetragen war. Der Erwerber wollte den dann mit kaufen, und weil das beim Notariat schon aufgefallen war, wurde vorsorglich noch die Eintragung der Zuweisung (die schon lange nicht mehr ging) mitbeantragt.
    Ein Kollege hat mir damals erzählt, dass es früher eine Rechtsansicht gab (ob das nur lokal in diesem Bezirk war, weiß ich leider nicht), wonach die Eintragung der SNR nicht notwendig war. Man ging davon aus, dass es ausreichte, sie zu begründen. Jedenfalls wars dann mit den Stellplätzen für diese WEG Essig, ich habe die Zuweisung jedenfalls nicht eingetragen.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Diese alte Ansicht kenne ich auch (vom Hörensagen) noch, wonach die SNR durch die Bezugnahme mit eingetragen seien. Hat dann beim viel späteren Erwerb allen Beteiligten viel Freude bereitet...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Hallo noomi, hallo FED,

    Eure Antworten nähren meine Befürchtung. Eine nachträgliche Zuordnung der SNR dürfte auch in meinem Fall ausscheiden. Sinnvoll wäre es natürlich, wenn die WEG die SNR insgesamt eintragen lassen würde (die WEG hat nur 6 Einheiten und jede Einheit hat einen Stellplatz als Nutzungsrecht). Dann hätte man dieses Problem auch für die Zukunft gelöst.

    Vielen Dank Euch beiden, dass Ihr Euch zu so früher Stunde mit meiner Sache befasst habt.

  • Diese alte Ansicht kenne ich auch (vom Hörensagen) noch, wonach die SNR durch die Bezugnahme mit eingetragen seien. Hat dann beim viel späteren Erwerb allen Beteiligten viel Freude bereitet...

    Hallo FED,

    hat sich das Hörensagen zwischenzeitlich gefestigt. ;-)) Man glaubt es nicht, jetzt habe ich wieder so ein Teil vor mir. Teilungserklärung aus dem Jahre 1998, Sondernutzungsrechte in der Teilungserklärung begründet. Im Grundbuch selbst ist hinsichtlich von Sondernutzungsrechten nichts angegeben. Und diesmal sind es über 70 Einheiten. ;(

  • Hilft dir diese Entscheidung weiter?

    (OLG Frankfurt a. M. Beschl. v. 14.12.2021 – 20 W 240/21, BeckRS 2021, 48977, beck-online)

    Ich gehe davon aus, dass die Frage ist ob Sondernutzungsrechte ins Grundbuch eingetragen werden müssen, oder?

    Auch Wolkenkratzer haben als Keller angefangen.

  • Hallo Pdaw und Samaras,

    ihr habt mir gerade den Tag gerettet. Die Entscheidung kannte ich nicht. Vielen Dank Euch beiden.

    Mir persönlich ist es allerdings lieber, wenn im Grundbuch zumindest steht: "Sondernutzungsrechte sind vereinbart."

  • Mir persönlich ist es allerdings lieber, wenn im Grundbuch zumindest steht: "Sondernutzungsrechte sind vereinbart."

    Mir auch! 8)

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sehe ich aus so und würde daher überlegen, ob ich nicht wenigstens einen Hinweis in der Veränderungsspalte anbringen würde. Z. Bsp. gemäß TE vom sind sondernutzungsrechte an Stellplätzen und Gartenflächen begründet.

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