Jura nach Rechtspflege

  • Ein Thema wird immer mal wieder angeschnitten: man kann auch nach dem (erfolgreichen) Rechtspflegestudium noch mal ein Jurastudium dran hängen. Da würde mich mal die Erfahrung von Leuten interessieren, welche diesen Weg gegangen sind bzw. sich aktiv dagegen entschieden haben. Besonders finde ich praktische Fragen interessant:

    Wie hilfreich ist die Studienerfahrung?
    Kann man durch das dann Erststudium das Jurastudium schneller ablegen, wurden große Scheine anerkannt?
    Wie gefällt es Eurem Dienstherrn? Seid Ihr während des Zweitstudiums noch Rechtspfleger? Dienstbefreiung? Teilzeit? Habt Ihr Bescheid gesagt? Wann habt Ihr Bescheid gesagt?
    Wie lief das mit dem Referendariat?
    Wie ging es nach dem 1. oder 2. Staatsexamen weiter? Oder habt Ihr nen Master gemacht? Oder...

    Bitte mit theoretische Erwägungen, ob man das unbedingt oder auf keinen Fall tun sollte, ob man danach viel oder wenig verdient etwas zurück halten, wenn da keine direkte praktische Relevanz zur Frage mehr besteht.

  • Ich hatte mich aktiv dagegen entschieden. Überwiegend aus zwei Gründen:
    Lieber ein guter Rechtspfleger als maximal Mittelmaß als "richtiger" Jurist (was je nach Studienverlauf ja auch möglich ist)
    und des Geldes wegen. Nur weil man Rechtsanwalt an der Tür stehen hat, ist man noch nicht reich.
    Das ganze dann in Verbindung mit den Möglichkeiten in einer Frankfurter Großkanzlei, wenn man vielleicht nicht zu den besten 10% gehört...

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • M. E. ist der echte Nachteil der (starren) Rechtspflegerlaufbahn, dass einem Zusatzqualifikationen keinen Vorteil bringen, allenfalls im Bereich der Verwaltung oder bei einem Wechsel in eine andere Behörde (z. B. Rechnungshof). Wärst du in einer anderen Beamtenlaufbahn könnte ein Zusatzstudium weitere Türen innerhalb der Laufbahn öffnen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • M. E. ist der echte Nachteil der (starren) Rechtspflegerlaufbahn, dass einem Zusatzqualifikationen keinen Vorteil bringen, allenfalls im Bereich der Verwaltung oder bei einem Wechsel in eine andere Behörde (z. B. Rechnungshof). Wärst du in einer anderen Beamtenlaufbahn könnte ein Zusatzstudium weitere Türen innerhalb der Laufbahn öffnen.

    Die Zusatzqualifiation bringt leider (auch in der Verwaltung) nichts. Ich kenne mehrere Rechtspfleger, die noch Masterabschlüsse (oder Diplome) im juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich "draufgepackt" haben. Die haben inzwischen die Justiz verlassen.

    Bezüglich des Jurastudiums sind mir auch mehrere Rechtspfleger bekannt, die diesen Weg gegangen sind. Sie waren dabei so schnell und gut, dass sie mittlerweile als Richter eingestellt wurden. Allerdings haben sie sich zeitlich unmittelbar nach dem Rechtspflegerstudium für diesen Weg entschieden und mussten das sichere Beamtentum zunächst aufgeben. Sie haben es jedenfalls nicht bereut. Ist allerdings nur Hörensagen.

  • Ein Thema wird immer mal wieder angeschnitten: man kann auch nach dem (erfolgreichen) Rechtspflegestudium noch mal ein Jurastudium dran hängen. Da würde mich mal die Erfahrung von Leuten interessieren, welche diesen Weg gegangen sind bzw. sich aktiv dagegen entschieden haben. Besonders finde ich praktische Fragen interessant:

    Wie hilfreich ist die Studienerfahrung?
    Kann man durch das dann Erststudium das Jurastudium schneller ablegen, wurden große Scheine anerkannt?
    Wie gefällt es Eurem Dienstherrn? Seid Ihr während des Zweitstudiums noch Rechtspfleger? Dienstbefreiung? Teilzeit? Habt Ihr Bescheid gesagt? Wann habt Ihr Bescheid gesagt?
    Wie lief das mit dem Referendariat?
    Wie ging es nach dem 1. oder 2. Staatsexamen weiter? Oder habt Ihr nen Master gemacht? Oder...

    Bitte mit theoretische Erwägungen, ob man das unbedingt oder auf keinen Fall tun sollte, ob man danach viel oder wenig verdient etwas zurück halten, wenn da keine direkte praktische Relevanz zur Frage mehr besteht.

    Ich habe mich nach der erfolgreichen Rechtspflegerprüfung für ein Studium zum Master of Laws (LL. M.) entschieden, weil ich Lust darauf hatte, mein Wissen noch auszubauen und zu vertiefen. Bei einem guten Masterabschluss hast Du sogar die Möglichkeit der anschließenden Promotion. Ich absolviere mein Studium berufsbegleitend und in Teilzeit. Mein Dienstherr weiß Bescheid und findet das gut, dass ich das noch mache. Das Rechtspflegerstudium und das Masterstudium kann man nicht miteinander vergleichen. Während das Rechtspflegerstudium sehr stark auf den zukünftigen Beruf zugeschnitten und auch praxisbezogen ist, liegt der Schwerpunkt des Masterstudiums ganz klar im wissenschaftlichen Bereich. Man muss viele Meinungsstreite und deren Argumente kennen. Der Gutachterstil wird restriktiv gehandhabt. Die Schwierigkeit der Klausuren ist hoch und nur mit einer gründlichen und intensiven Vorbereitung zu schaffen. Es ist spürbar, dass unser Rechtspflegerstudium gerade im Schuldrecht doch nur an der Oberfläche geblieben ist. Da muss man viel nachlernen. Dafür können wir mit Spezialwissen im Sachenrecht und Erbrecht sowie im Vormundschafts- und Betreuungsrecht glänzen.

  • Ist fast 30 Jahre her, aber damals war es so:

    1. Ich habe erheblich von der Ausbildung zum Rechtspfleger profitiert, da mir von vornherein der Gutachtenstil bekannt war usw. Daher fiel mir das Begreifen des Stoffs relativ leicht.
    2. a. Ich denke ja, weil man sich direkt auf die wichtigen Sachen stürzen kann. b. Ich habe damals kein Praktikum machen müssen (wäre ja auch albern gesesen: Der Praktikant war als Rechtspfleger für die RAST und 4 Kammern zuständig und hat den Geschäftsleiter vertreten). Wie es heute ist, weiß ich nicht.
    3. a. Dem war es egal bis hin zu amüsiert b. Vollzeitrechtspfleger c. Vor Aufnahme des Studiums abgeklärt.

    Ich habe es nie fertig gemacht, da es für mich immer nur Hobby war, die drei kleinen Scheine habe ich aber gemacht.

  • Ein Thema wird immer mal wieder angeschnitten: man kann auch nach dem (erfolgreichen) Rechtspflegestudium noch mal ein Jurastudium dran hängen. Da würde mich mal die Erfahrung von Leuten interessieren, welche diesen Weg gegangen sind bzw. sich aktiv dagegen entschieden haben. Besonders finde ich praktische Fragen interessant:

    Wie hilfreich ist die Studienerfahrung? Ich kann das nicht aus eigener Erfahrung bewerten, sondern nur, was Kolleginnen und Kollegen, die studiert haben, geäußert haben.
    Kann man durch das dann Erststudium das Jurastudium schneller ablegen, wurden große Scheine anerkannt? Es wurde nichts anerkannt, die im Rechtspflegerstudium erlernten Gutachterstil-Techniken und Klausurschreiberfahrungen sollen sehr hilfreich gewesen sein, da das Jurastudium dann von Anfang an sehr fokussiert betrieben werden kann
    Wie gefällt es Eurem Dienstherrn? Dem Dienstherrn kann es egal sein, für das OLG sind das neutral Abgänge, weil die meisten dann nur noch Teilzeit arbeiten wollen. Die Geschäftsleiter an Unistandorten sind nicht immer amused, da die Gerichte dann teilweise Außenstellen der Unis werden, wenn mehrere Rpfl gleichzeitig studieren und dann nicht so flexibel einsetzbar sind, z. B. Urlaub während Klausurenphasen Seid Ihr während des Zweitstudiums noch Rechtspfleger? In Bayern mussten alle kündigen, weil man nicht gleichzeitig Referendar und Beamter sein konnte. Ob das heute noch so ist, weiß ich nicht. Dienstbefreiung? Teilzeit? Habt Ihr Bescheid gesagt? Ja, wegen der ohnehin anstehenden Kündigung. Wann habt Ihr Bescheid gesagt? Unterschiedlich: Manche haben bereits während des Rpfl-Studiums Jurastudienwünsche und Teilzeitwunsch geäußert, manche erst später nach dem Examen.
    Wie lief das mit dem Referendariat?
    Wie ging es nach dem 1. oder 2. Staatsexamen weiter? Oder habt Ihr nen Master gemacht? Oder...
    Einer ist Notar geworden, einer ans Landratsamt, einer hat die Staatsquote nicht geschafft und hat sich wieder als Rpfl einstellen lassen, andere sind RAe geworden.

    Bitte mit theoretische Erwägungen, ob man das unbedingt oder auf keinen Fall tun sollte, ob man danach viel oder wenig verdient etwas zurück halten, wenn da keine direkte praktische Relevanz zur Frage mehr besteht.

    Grundsätzlich haben alle gesagt, dass die Erfahrungen aus dem Rpfl-Studium sehr wertvoll waren, da einige Techniken eben schon bekannt sind und man besser einschätzen kann, ob einem das Juristische liegt, im Vergleich zu einem frisch gebackenem Abiturienten. Inhaltlich hat das Rpfl-Studium nur wenig gebracht, da im Jura-Studium ganz andere Inhalte vertieft drankommen.

    Das Kündigen zum Referendariat schreckt natürlich erst einmal ab. Wenn man aber jung ist, hat man da aber nicht viel zu verlieren: Eine Rückkehr ist wegen des Rpfl-Mangels allerorten grundsätzlich gut möglich. Allerdings fehlen dann einem Rpfl ein paar Jahre, in denen ehemalige Kommilitonen aus dem Rpfl-Studium karrieremäßig schon vorbeiziehen. Bei rund 45 Dienstjahren gleicht sich das aber irgendwann aus, da sich Qualität langfristig immer durchsetzt. im Hinblick auf Beihilfe, Rentenansprüche etc. gibt es natürlich auch Risiken, Nachteile oder einfach Sachen, die es zu beachten gilt, aber da kann ich nichts mehr dazu berichten, das ist auch stark einzelfallabhängig.

  • Ich habe berufsbegleitend zur Arbeit als Rechtspfleger (halbe Stelle) Jura studiert und mich etwa eineinhalb Jahre vor dem Examen entlassen lassen und voll auf das Studium konzentriert. Zwischen erstem Examen und Referendariat habe ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer Großkanzlei gearbeitet. Zwischenzeitlich bin ich nach dem Referendariat Rechtsanwalt in einer größeren, spezialisierten Einheit. Die Vorkenntnisse waren für das Jurastudium sicher hilfreich, wobei die drei Jahre Berufserfahrung mir gefühlt mehr gebracht haben als das Rechtspflegerstudiums als solches. Das Studium habe ich in der Regelstudienzeit abgeschlossen und den "Freischuss" genutzt. Eine Anrechnung der Zwischenprüfungsklausuren wäre möglich gewesen, habe ich aber nicht genutzt. Allerdings habe ich mich von den Pflichtpraktika befreien lassen. Mein Dienstherr war vom ersten Tag informiert und stand dem Studium neutral gegenüber. Ich empfinde es im Nachhinein als einen ziemlich anstrengenden Weg. Ob man ihn einschlagen will hängt sicher auch davon ab, wie leistungsbereit man ist und wie die weitere Lebensplanung ist. Finanziell hat er sich bei mir ausgezahlt.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Danke für die Antworten!
    Das Problem, dass Beamte keine Referendare sein dürfen, scheint es überall zu geben. Kann man sich in einigen Bundesländern auch beurlauben lassen oder muss man immer um Entlassung bitten?

    Weitere Erfahrungen gerne hier sammeln...

  • Ich studiere aktuell Jura im 3. Semester neben halber (50%) Rechtspfleger-Tätigkeit. Ich habe mich ebenfalls gegen eine Anrechnung von Klausuren entschieden und diese lieber nochmal mitgeschrieben. Die Praktika werden mir aber auch erlassen, wäre auch schwer zu vereinbaren mit meinen Arbeitszeiten. Ich habe vor, erst kurz vor dem Referendariat zu kündigen, sollte ich bis dahin noch beides einigermaßen unter einen Hut bekommen. Ich hab allerdings auch direkt nach dem Rechtspflege-Examen weiter studiert (dh mündliches Rpfl.-Examen gleichzeitig mit Studienstart Jura), so bin ich gar nicht erst in Verlegenheit geraten, lieber mein Vollzeit-Gehalt zu behalten :wechlach:Falls jemand Fragen zu dem Thema hat, kann er/sie sich gerne bei mir melden.

  • Ich studiere aktuell Jura im 3. Semester neben halber (50%) Rechtspfleger-Tätigkeit. Ich habe mich ebenfalls gegen eine Anrechnung von Klausuren entschieden und diese lieber nochmal mitgeschrieben. Die Praktika werden mir aber auch erlassen, wäre auch schwer zu vereinbaren mit meinen Arbeitszeiten. Ich habe vor, erst kurz vor dem Referendariat zu kündigen, sollte ich bis dahin noch beides einigermaßen unter einen Hut bekommen. Ich hab allerdings auch direkt nach dem Rechtspflege-Examen weiter studiert (dh mündliches Rpfl.-Examen gleichzeitig mit Studienstart Jura), so bin ich gar nicht erst in Verlegenheit geraten, lieber mein Vollzeit-Gehalt zu behalten :wechlach:Falls jemand Fragen zu dem Thema hat, kann er/sie sich gerne bei mir melden.

    Ich bin immer wieder verwirrt, wenn es heißt, dass Rpfl. direkt nach dem Examen das Jura Studium beginnen. Ich bin davon ausgegangen, dass man dann die Anwärterbezüge zurückzahlen muss. Das lässt sich also einfach umgehen, wenn man sofort Teilzeit arbeitet? Wie schafft man es sofort nach dem Examen eine Teilzeitregelung genehmigt zu bekommen? Ich habe kein Interesse am Jura Studium, aber an der Teilzeit und ggf. einem anderen fachfremdem Studium.

  • Ich studiere aktuell Jura im 3. Semester neben halber (50%) Rechtspfleger-Tätigkeit. Ich habe mich ebenfalls gegen eine Anrechnung von Klausuren entschieden und diese lieber nochmal mitgeschrieben. Die Praktika werden mir aber auch erlassen, wäre auch schwer zu vereinbaren mit meinen Arbeitszeiten. Ich habe vor, erst kurz vor dem Referendariat zu kündigen, sollte ich bis dahin noch beides einigermaßen unter einen Hut bekommen. Ich hab allerdings auch direkt nach dem Rechtspflege-Examen weiter studiert (dh mündliches Rpfl.-Examen gleichzeitig mit Studienstart Jura), so bin ich gar nicht erst in Verlegenheit geraten, lieber mein Vollzeit-Gehalt zu behalten :wechlach:Falls jemand Fragen zu dem Thema hat, kann er/sie sich gerne bei mir melden.

    Ich bin immer wieder verwirrt, wenn es heißt, dass Rpfl. direkt nach dem Examen das Jura Studium beginnen. Ich bin davon ausgegangen, dass man dann die Anwärterbezüge zurückzahlen muss. Das lässt sich also einfach umgehen, wenn man sofort Teilzeit arbeitet? Wie schafft man es sofort nach dem Examen eine Teilzeitregelung genehmigt zu bekommen? Ich habe kein Interesse am Jura Studium, aber an der Teilzeit und ggf. einem anderen fachfremdem Studium.

    Das wird meines Wissens nach auch nicht in jedem OLG-Bezirk genehmigt, in meinem zum Glück schon. Letztendlich ist es aber so, dass bei der aktuellen Personallage ein ,,halber'' Rechtspfleger immer noch besser ist als keiner. In NRW wurde jetzt sogar ein Förderprogramm für Rechtspfleger, die noch Jura studieren, ins Leben gerufen, hier hat sich also wirklich einiges getan. Auch wenn das wohl eher aus der Not heraus geschieht, weil sich einfach zu viele junge Rechtspfleger nach dem Examen verabschieden - nicht wenige davon ins Jurastudium. Ich denke, dass die Justiz in Zukunft generell gezwungen sein wird, mehr mit der Zeit zu gehen und ihren Beamten mehr Flexibilität und Perspektiven zu bieten, sonst darf man sich über fehlenden Nachwuchs irgendwann auch nicht mehr wundern. Zur Rückzahlung: Solange man mindestens 50% arbeitet, reduziert jedes volle Arbeitsjahr die Rückzahlung um ein Fünftel. Kehrt man nach dem Jurastudium allerdings in den öffentlichen Dienst zurück, entfällt die Rückzahlung komplett.

  • Ich denke, dass die Justiz in Zukunft generell gezwungen sein wird, mehr mit der Zeit zu gehen und ihren Beamten mehr Flexibilität und Perspektiven zu bieten, sonst darf man sich über fehlenden Nachwuchs irgendwann auch nicht mehr wundern.

    Das kann man allerdings auch aus der anderen Perspektive sehen. Wir haben allein im letzten Jahr bei uns fünf Anwärter durch die Praxis an einem mittelgroßen Gericht gezogen - und wir haben vernünftig ausgebildet, nicht die jungen Kollegen mit einem Stapel Akten in ein Büro abgeschoben. Bei uns angekommen ist nach den Prüfungen nicht einer. Dieses Jahr werden es drei Anwärter sein und man hat uns schon angedeutet, dass wohl auch dieses Jahr die neuen Kollegen an uns vorbeigehen werden.

    Bei allem Verständnis dafür, dass sich Lebensplanungen ändern: allmählich bekomme ich einen Hals, wenn mal wieder jemand im ersten Studienjahr unverbindlich angefragt, wie er denn wohl nach dem Examen am besten was anderes machen kann, ohne seine Bezüge zurückzahlen zu müssen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • omawetterwax: Wenn Einstellungsbehörden sich auf frische Abiturienten mit guten Noten fixieren, dann werden sie immer eine erhebliche Abwanderungsquote haben. Als allerletztes kann man da den Anwärtern einen Vorwurf machen. Das "Treueverhältnis" ginge bei mir auch nicht weiter als bis zum Ende des Rechtspflegestudiums. Schließlich gibt der Dienstherr ja auch keine Einstellungsgarantie nach bestandener Prüfung (so wie es früher einmal war).

    Stellt man lebensältere Anwärter ein, die z. B. bereits zuvor eine Ausbildung hinter sich gebracht haben oder teilweise schon Kinder haben, ist die Abwanderungsquote deutlich geringer.

    Also selbstverschuldetes Leid.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • omawetterwax: Wenn Einstellungsbehörden sich auf frische Abiturienten mit guten Noten fixieren, dann werden sie immer eine erhebliche Abwanderungsquote haben. Als allerletztes kann man da den Anwärtern einen Vorwurf machen. Das "Treueverhältnis" ginge bei mir auch nicht weiter als bis zum Ende des Rechtspflegestudiums. Schließlich gibt der Dienstherr ja auch keine Einstellungsgarantie nach bestandener Prüfung (so wie es früher einmal war).

    Eine (schriftliche) Einstellungsgarantie hat es noch nie gegeben.

    De facto wird aber nach Bedarf eingestellt (bzw. eher zu wenige) und etliche Anwärter scheiden während des Studiums auch noch aus. Von einer Übernahme nach Bestehen kann man daher grundsätzlich ausgehen.

  • Frog

    Im letzten Jahrtausend hatte ich vor Antritt der Ausbildung eine schriftliche Übernahmegarantie für den Fall des erfolgreichen Bestehens des Fachhochschulstudiums in der Tasche. Sowohl von der Finanzverwaltung als auch von der Justiz (war damals die gleiche Fachhochschule). Vielleicht finde ich die noch und stell dir hier mal ein.

    Aber ich bin ja schon alt. Ich habe sogar noch Mitte des Jahres Urlaubsgeld (!) und neben dem Urlaub noch drei sog. "Waschtage" als Beamter bekommen. Mir wurde damals sogar direkt bei der Vereidigung am allerersten Tag der Ausbildung ein Gehaltsscheck über ca. 1000 DM überreicht!

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

    Einmal editiert, zuletzt von Exec (16. Februar 2023 um 15:55)

  • Ich muss Exec absolut zustimmen. Leute mit guten Abiturnoten haben berechtigterweise auch hohe Anforderungen an ihr Arbeitsumfeld - und das bekommt man häufig eben erst in dem praktischen Teil der Ausbildung oder sogar erst in der Praxiszeit mit. Und solange die Möglichkeit besteht, die Reissleine zu ziehen, wird diese eben auch genutzt. Nur weil man für sich selbst entscheidet, der Justiz treu bleiben zu wollen, heißt das nicht, dass das für alle anderen auch gelten muss.

    Gerade die Wertschätzung der Mitarbeiter ist mE ein starker Minuspunkt in der Justiz, teilweise natürlich auch strukturell bedingt. Als ich angekündigt habe, zwei Jobs in der freien Wirtschaft zu kündigen hat man mich jeweils versucht mit Gehaltserhöhungen, einem Sabbatical und neuen Aufgabenfeldern zu halten, in beiden Fällen mit Erfolg. In der Justiz hat man mir mit meinem Wunsch nach einem Jurastudium gesagt, dass ich lieber bleiben soll, da ich wahrscheinlich sowieso nichts besseres finden werde wie als Rechtspfleger und ich lieber zufrieden sein soll.

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Wie eigentlich alle Probleme in der Justiz (und eigentlich im öD insgesamt): Hausgemacht!

    Ich weiß von mehreren Kollegen, dass sie regelmäßig am Wochenende zusätzlich arbeiten, weil die Aktenmenge sonst nicht zu schaffen ist. Selbst wenn ich innerhalb des öD wechseln sollte, ist schon die Belastung besser. Wäre ich jünger und "billiger", würde ich mir das auch nicht mehr geben.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • ... Schließlich gibt der Dienstherr ja auch keine Einstellungsgarantie nach bestandener Prüfung (so wie es früher einmal war).

    Eine (schriftliche) Einstellungsgarantie hat es noch nie gegeben.

    Im letzten Jahrtausend hatte ich vor Antritt der Ausbildung eine schriftliche Übernahmegarantie für den Fall des erfolgreichen Bestehens des Fachhochschulstudiums in der Tasche. Sowohl von der Finanzverwaltung als auch von der Justiz (war damals die gleiche Fachhochschule). Vielleicht finde ich die noch und stell dir hier mal ein.

    hier. Das habe ich noch gefunden.

  • Wie eigentlich alle Probleme in der Justiz (und eigentlich im öD insgesamt): Hausgemacht!

    Ich weiß von mehreren Kollegen, dass sie regelmäßig am Wochenende zusätzlich arbeiten, weil die Aktenmenge sonst nicht zu schaffen ist. Selbst wenn ich innerhalb des öD wechseln sollte, ist schon die Belastung besser. Wäre ich jünger und "billiger", würde ich mir das auch nicht mehr geben.

    In deinem Bundesland scheint aber auch einiges im Argen zu liegen. Bei uns gibt es solche Zustände nicht.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

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