Erbe im Ausland ohne bekannte Anschrift

  • Hallo,
    mein Erblasser hinterlässt mehrere Eigentumswohnungen, Sparbücher, Versicherungen,... Schlüssel, etc. wurden bei mir vom Ordnungsamt abgegeben.
    Mir ist bekannt, dass er eine Ehefrau hat, die in Minsk, Belarus, lebt. Eine genaue Anschrift ist nicht bekannt.
    Ich habe zwar eine Telefonnummer der Ehefrau, habe sie aber bisher nicht erreicht.
    Weitere Verwandte hatte der Erblasser nicht, ein Testament existiert auch nicht.

    Wie könnte ich hier weiter verfahren? Eine Nachlasspflegschaft kann ich doch eigentlich nicht anordnen, da es ja eine Erbin gibt, oder?

    Falls ich die Ehefrau doch noch erreiche, könnte ich ihr ans Herz legen, dass sie beim Konsulat einen Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis beantragt?

    Danke!

  • Eine NL-Pflegschaft gibt es nicht nur bei unbekannten Erben,
    sondern auch, wenn Ungewissheit über die Annahme herrscht, vgl. § 1960 Abs. 1 S2 BGB.
    Letzteres würde ich hier bejahen, wie auch ein Sicherungsbedürfnis (Grundbesitz!).

    Niemand ist unersetzbar. Die Friedhöfe liegen voll von Leuten, die sich für unersetzbar hielten (H.-J. Watzke). :cool:


  • Weitere Verwandte hatte der Erblasser nicht, ein Testament existiert auch nicht.

    woher weißt du das so genau?

    Eine NL-Pflegschaft gibt es nicht nur bei unbekannten Erben,
    sondern auch, wenn Ungewissheit über die Annahme herrscht, vgl. § 1960 Abs. 1 S2 BGB.
    Letzteres würde ich hier bejahen, wie auch ein Sicherungsbedürfnis (Grundbesitz!).


    :meinung:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!