Hallo zusammen,
ich arbeite aktuell an meiner Abschlussarbeit zum Thema Nachlasssicherung und stehe aktuell vor ein paar Fragen, auf die ich keine Antwort finde ![]()
Es geht um die Durchführung der in § 1960 II BGB genannten Sicherungsmittel, insb. die Siegelung, die Hinterlegung und die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses.
Zu der Durchführung der Sicherungsmittel gibt es kaum Literatur und an meinem Amtsgericht werden Sicherungsmittel, mit Ausnahme von ein paar Nachlasspflegschaften, nicht angeordnet.
Wenn ihr euch also mit der praktischen Durchführung der Nachlasssicherung auskennt oder auch anwendbare Vorschriften nennen könnt, wäre ich super dankbar, allein, um von dem ganzen Verfahren und Ablauf überhaupt erstmal ein grobes Verständnis erlangen zu können!
Vielen Dank im Voraus und ganz liebe Grüße ![]()