Hallo zusammen, ich brauche mal bitte Mitdenker: Ich frage mich, ob ich eine Grunddienstbarkeit mit dem beantragten Inhalt so eintragen kann. Irgendwie finde ich dazu nichts oder das falsche - wobei mir irgendwie schon die richtigen Suchbegriffe fehlen.
Das dienende Grundstück liegt in Ortsrandlage umgeben von Landwirtschaftsflächen und soll jetzt bebaut werden. Auf der anderen Straßenseite liegt das herrschende Grundstück, bebaut, offenbar eine landwirtschaftliche Hofstelle.
Vom Inhalt her hat der Eigentümer des dienenden Grundstücks "etwaige von dem herrschenden Grundstück sowie von den von dort aus bewirtschafteten Flächen ausgehende Beeinträchtigungen, welche naturgemäß von einem landwirtschaftlichen Betrieb ausgehen, zu dulden".
Mit dem unterstrichenen Teil habe ich ein Problem. Im Klartext heißt das ja, egal, was der Landwirt, der gerade Eigentümer des landwirtschaftlichen Betriebs auf dem herrschenden Grundstücks ist, auf irgendeinem Grundstück, das im gehört oder das er gepachtet hat treibt, ist zu dulden, solange es für einen landwirtschaftlichen Betrieb normal ist.
Kann man das Recht wirklich so weit fassen oder ist das inhaltlich zu unbestimmt?